Sachsen. 2 710 Landwirte in Sachsen haben laut dem sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft ihre sogenannte Ausgleichszulage erhalten.
Für die Bewirtschaftung von Flächen mit natur- oder anderweitig bedingten Standortnachteilen haben sie besonderen Aufwand und müssen geringere Erträge hinnehmen. Für insgesamt 222 000 Hektar wurden als Ausgleich dafür 14,6 Millionen Euro gezahlt. Größere zusammenhängende benachteiligte Gebiete sind das Erzgebirge, das Erzgebirgsvorland, der Nordosten Sachsens und das Oberlausitzer Heide- und Teichgebiet.
„Betriebe, die in diesen Gebieten wirtschaften, sind besonders gefordert. Eine rentable Landwirtschaft ist ohne Förderung kaum zu realisieren“, so Landwirtschaftsminister Thomas Schmidt. „Gerade diese Gebiete sind für unser Landschaftsbild in Sachsen aber wichtig und prägend. Die Ausgleichszahlung ist daher eine wesentliche Voraussetzung für den Erhalt der sächsischen Kulturlandschaft“. An die Standortbedingungen angepasste, überwiegend extensive Bewirtschaftungsmethoden leisten außerdem einen besonderen Beitrag zum Schutz der Umwelt, zum Erhalt von Ressourcen, zum Klimaschutz und zur Offenhaltung der Landschaft.
In den von Natur aus benachteiligten Gebieten erfordern zunehmende Wetterextreme infolge des Klimawandels Anpassungsstrategien. Darüber hinaus ist das Jahr 2016 durch die schwierige Marktlage bei den Milchviehbetrieben gekennzeichnet. Diese Betriebe bewirtschaften oft Grünland in benachteiligten Gebieten. Die Zahlung der Ausgleichszulage trägt dazu bei, Arbeitsplätze in der Landwirtschaft sowie im vor- und nachgelagerten Bereich zu sichern und Abwanderungen aus ländlichen Regionen entgegenzuwirken.
Finanzierungsquellen sind der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER), die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) und sächsische Haushaltsmittel.
Quelle: PM Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft