Grimma. Schulen und Kitas (auch Kindertagespflege) sind seit dem 18. März geschlossen. Für Kinder und Grundschüler, deren Eltern in systemrelevanten Berufen beschäftigt sind, wird eine Notbetreuung angeboten. Die Bestimmungen dazu wurden jetzt erweitert.
Die Liste der sogenannten systemrelevanten Berufe wird nunmehr auch erweitert um Banken, Sparkassen, Landwirtschaft, Bergsicherung, Grubenwehren, sicherheitsrelevante IT-Infrastruktur, Binnenschifffahrt, Krankenkassen, Rentenversicherungen, Sanitätshäuser, psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten, psychosoziale Notfallversorgung, stationäre und ambulante Hilfen der Behinderten-, Kinder- und Jugendhilfe. Beachten Sie: Ein Betreuungsanspruch gilt auch hier nur, wenn beide Elternteile systemrelevanten Berufen angehören.
Ab sofort gilt auch, dass in Abweichung zu den Festlegungen zu den systemrelevanten Berufen ausnahmsweise in den Fällen der Gesundheits- und Pflegeberufe und bei Angehörigen der Polizei ein Betreuungsanspruch auch schon dann gegeben ist, wenn nur ein Elternteil zu den systemrelevanten Berufsgruppen gehört.
Die Nachweise für das Vorliegen der Betreuungsansprüche müssen, wie bisher gehandhabt, in den Einrichtungen vorgelegt werden. Die entsprechende Allgemeinverfügung tritt am 24. März, 00:00 Uhr, in Kraft. Eine aktualisierte Übersicht der Personenberechtigten für die Notbetreuung sind abrufbar unter: www.coronavirus.sachsen.de