Mindestens 11 nicht identifizierbare Rinder bereits getötet

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Foto: pixabay

Grimma/Großbardau. Wie gestern berichtet wurde in Großbardau eine Herde von ca. 140 Tieren durch Behörden des Landkreises aufgelöst. Die Maßnahmen laufen auch heute noch. Sprecherin des Landkreises Brigitte Laux zieht wie folgt eine erste Zwischenbilanz

„Nachdem gestern bereits ein großer Teil der Rinder in Großbardau in Fangständen und mobilen Gittern versammelt werden konnte, erfolgte parallel bereits die Blutabnahme, um den seuchenrechtlichen Status der Tiere zu klären. Die ersten Ergebnisse werden voraussichtlich morgen eintreffen. Gleichzeitig wurden die Ohrmarken kontrolliert und mit den Daten im elektronischen Bestandsregister verglichen. Das Bestandsregister (Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere) ist vom Halter zu führen, in ihm sind alle wesentlichen Information zum jeweiligen Tier niedergelegt.“

Bis zum Stand heute 14 Uhr wurde den Schilderungen des Landkreises nach, festgestellt, dass von 46 bislang untersuchten Tieren 24 Tiere nicht identifizierbar sind. Konkret bedeutet das, dass entweder die Ohrmarken komplett fehlen, doppelt vergeben wurden, bei Tieren Geschlecht und/oder Alter falsch angegeben waren, dies laut Datenbank bereits als geschlachtet gemeldet wurden oder einer anderen Herde zugeordnet waren. Zum Vergleich: „Weniger als 5 % unserer Tierhalter im Landkreis hatten Probleme mit der Zuordnung von Ohrmarken und zwar jeweils nur in einzelnen Fällen.“Insgesamt 11 Rinder wurden bereits getötet, bei denen klar war, dass diese Tiere definitiv nicht identifizierbar waren. Begründung: „Aus Tierschutzgründen wurden diese Rinder als sie wegen der Blutentnahme bereits sediert waren eingeschläfert, um ihnen dadurch eine erneute Manipulation weiteres Leid zu ersparen. Wir bemühen uns sehr, die Identität der Tiere nachvollziehen zu können, es soll kein Tier unnötig sterben. In manchen Fällen (siehe oben) ist dies aber leider definitiv nicht möglich.“

Die Tiere, die sich als identifizierbar und seuchenfrei herausstellen werden durch den Landkreis verkauft.

Zum rechtlichen Hintergrund:
Es darf nach EU-Recht keine nicht identifizierten Tiere geben. Es muss aus Verbraucherschutz, aber auch aus Seuchenschutzgründen immer die Identität und auch Herkunft der Rinder für eine einwandfreie Rückverfolgbarkeit nachvollziehbar sein.