Vom Baukindergeld profitieren

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Symbolbild

Ihr habt in diesem Jahr ein eigenes Zuhause fรผr Ihre Familie gekauft oder gebaut und seid schon eingezogen? Oder ihr habt es bald vor? Dann kรถnnt ihr vom Baukinderยญgeld profitieren.

Das Baukinderยญgeld ist ein staatlicher Zuschuss, der nichtย  zurรผckgeยญzahlt werden muss. Der Zuschuss soll es Familien mit Kindern und Alleinยญerziehenden leichter machen, ein eigenes Haus oder eine Eigentumsยญwohnung zu finanzieren. Gefรถrdert werden nach Angaben des Bundesinnenministeriums erstmalige Neubauten oder der Erwerb von Wohneigentum – rรผckwirkend zum 1. September. Voraussetzung ist allerdings, dass mindestens ein Kind unter 18 Jahren mit im gefรถrderten Haushalt lebt. Wir haben dazu mit Claudia Lindner, Vermรถgensberaterin der Deutschen Vermรถgensberatung gesprochen:

Redaktion: Wie viel gibt’s?
Claudia Lindner: „Pro Kind und Jahr gibt es einen Zuschuss von 1.200ย โ‚ฌ รผber 10 Jahre hinweg, also insgesamt 12.000ย โ‚ฌ pro Kind.
Redaktion: Wer kann das Baukindergeld beziehen?
Claudia Lindner: „Familien und Alleinerziehende mit Kindern
Redaktion: Welche Einkommensgrenzen gibt’s?
Claudia Lindner: „Die Einkommensgrenze liegt bei maximal 75.000ย โ‚ฌ zu versteuerndes Einkommen plus 15.000ย โ‚ฌ pro Kind im Jahr.
Redaktion: Wann wird es ausbezahlt?
Claudia Lindner: „Ausgezahlt wird der Zuschuss einmal im Jahr

Weitere Informationen:
Bรผro fรผr Deutsche Vermรถgensberatung
Claudia Lindner
Gerichtswiesen 29
04668 Grimma
Telefon: +49 3437 9498716
Fax: +49 3437 9489722
Claudia.Lindner.4806830@dvag. de

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