Sachsen. Weniger Unterrichtsbelastung und mehr individuelle Lernzeit – das sollen veränderte Stundenpläne für Grundschulen, Oberschulen und Gymnasien ab 2019 bringen.
„Hohe Priorität hat für uns, die Stundenlast der Schülerinnen und Schüler zu verringern und zugleich Freiräume für bestimmte Lerninhalte und mehr individuelle Förderung zu eröffnen“, sagte Kultusminister Christian Piwarz am Dienstag, 26. Juni, bei der Vorstellung der sogenannten Stundentafeln in Dresden. Der Minister verwies dabei auch auf eine beabsichtige Stärkung der Medienbildung und der politischen Bildung. Zugleich stellte er klar, dass mit den veränderten Stundentafeln auch Lehrerarbeitsvolumen freigesetzt werde, welches der Unterrichtsabsicherung zu Gute kommen soll. Die neuen Stundentafeln werden zum Schuljahr 2019/2020 in Kraft treten.
Mit den überarbeiteten Stundentafeln setzt das Kultusministerium Vorgaben aus dem Handlungsprogramm „Nachhaltige Sicherung der Bildungsqualität im Freistaat Sachsen“ um. Darin hatte sich die Koalition darauf verständigt, die hohe Stundenlast der Schüler um vier Prozent zu senken. Bei der Überarbeitung der Stundentafeln sollten alle Fächergruppen einbezogen werden.
So werden ab dem Schuljahr 2019/2020 in Grundschulen in der 3. Klassenstufe je eine Unterrichtsstunde weniger Musik und in der 4. Klassenstufe (Klst.) je eine Stunde weniger Deutsch und Sport unterrichtet. Für Schüler an Oberschulen wird in der 7 und 8. Jahrgangsstufe je eine Stunde Gemeinschaftskunde/ Rechtserziehung zur Pflicht. Eine Unterrichtsstunde weniger wird dagegen in Mathematik (Klst. 5), Englisch (Klst. 6), Biologie (Klst. 7) und Sport (je Klst. 7 bis 10) erteilt. Auch im Gymnasium wird die politische Bildung gestärkt. Ab Klassenstufe 7 gehört das Unterrichtsfach Gemeinschaftskunde/ Rechtserziehung/Wirtschaft zur Pflicht. Zudem wird die informatorische Bildung gestärkt. Bereits ab dem kommenden Schuljahr 2018/2019 wird in den Klassenstufen 9 und 10 Informatikunterricht fest verankert. Im Schuljahr 2019/2020 sinkt die Unterrichtsbelastung in den Fächern, Mathematik und Technik/Computer (Klst. 5), 2. Fremdsprache (je Klst. 6 und 8), Biologie (Klst. 7), Sport (Klst. 7) und Musik (Klst. 8) um je eine Stunde.
Alle Änderungen in den Stundentafeln sind zwischen den Schularten abgestimmt und werden von einer notwendigen Überarbeitung der zugehörigen Lehrpläne begleitet. Schulen erhalten die Möglichkeit, unter Einhaltung bestimmter Rahmenbedingungen von den Vorgaben mit schuleigenen Stundentafeln abweichen zu können. „Ein wichtiges Ziel des neuen Schulgesetzes ist es auch, den Schulen noch mehr eigenverantwortliches Handeln zu ermöglichen“, begründet Kultusminister Piwarz die Option. Danach können Schulen pro Klassenstufe in bis zu zwei Unterrichtsfächern des Pflichtbereiches je eine Wochenstunde zu Gunsten je eines anderen Unterrichtsfaches verlagern. Voraussetzungen sind unter anderem: Die Gesamtwochenstundenzahl pro Klassenstufe bleibt im Pflichtbereich unverändert und jedes Unterrichtsfach muss mindestens einstündig unterrichtet werden. Von der Option, schuleigene Veränderungen an der Stundentafel vorzunehmen, sind die Fächer Ethik und Religion ausgenommen. Die Möglichkeit besteht auch nicht für die Abschlussklassen des Haupt- und Realschulbildungsganges an den Oberschulen.
Mit Einführung der überarbeiteten Stundentafeln werden den Schulen auch mehr Mittel für Ganztagsangebote (GTA) zur Verfügung gestellt. „Um die Lebenskompetenz der Schülerinnen und Schüler durch Ganztagsangebote vor allem auch in Sport, Musik und Kunst zu fördern, werden wir die dafür zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel ab dem 1. August 2019 deutlich erhöhen“, kündigte Kultusminister Piwarz an. So sieht der Regierungsentwurf zum kommenden Doppelhaushalt eine Erhöhung der GTA- Mittel von derzeit 26 Millionen (Mio.) EUR auf rund 37 Mio. EUR im Jahr 2019 und im Jahr 2020 sogar auf 45 Mio. EUR vor. Dazu wird derzeit die GTA-Förderrichtlinie überarbeitet.