Grimma. Es sind bereits die ersten weißen Flocken gefallen und die Grimmaer Räum- und Streupflichtsatzung wird wieder für Eigentümer oder Besitzer von Grundstücken interessant. Wenn die Grundstücke an einer Straße liegen oder von ihr eine Zufahrt oder einen Zugang haben, sind die Gehwege werktags bis 06.30 Uhr, sonn- und feiertags bis 08.00 Uhr, laut Satzung zu räumen und zu streuen. Fällt nach diesem Zeitpunkt Schnee oder tritt Schnee- bzw. Eisglätte auf, ist unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt, zu räumen und zu streuen. Diese Pflicht endet um 20.00 Uhr. Die Geh- bzw. Fußwege sind dabei auf einer Breite von mindestens einem Meter zu räumen, so dass insbesondere ein Begegnungsverkehr möglich ist. Der geräumte Schnee und das auftauende Eis sind am Rande der Fahrbahn anzuhäufen und bei Tauwetter die Straßenrinnen und Straßeneinläufe so freizumachen, dass das Schmelzwasser abfließen kann.Die geräumten Flächen vor den Grundstücken müssen so aufeinander abgestimmt sein, dass eine durchgehende Benutzbarkeit der Flächen gewährleistet ist. Für jedes Hausgrundstück ist ein Zugang zur Fahrbahn in einer Breite von mindestens einem Meter zu räumen. Geräumter Schnee oder auftauendes Eis darf dem Nachbarn nicht zugeführt werden. Wer vorsätzlich oder fahrlässig diese Verpflichtungen nicht erfüllt, handelt ordnungswidrig. Zu beachten ist außerdem, dass der Gehweg selbst nicht beschädigt wird. Zudem appelliert das Ordnungsamt an alle Bürgerinnen und Bürger, Hydranten von Schnee und Eis freizuhalten.Hydranten, welche an das Trinkwassernetz angeschlossen sind, stellen etwa achtzig Prozent der Löschwasserversorgung im Brandfall sicher. Überflurhydranten sind auf Grund ihres roten Anstriches in der Regel gut sichtbar. In den meisten Fällen wird das Löschwasser aus sogenannten Unterflurhydranten entnommen. Diese befinden sich im Straßenbereich oder auf Gehwegen. Sichtbar ist nur ein ovaler Deckel mit der Aufschrift „Hydrant“. Bei frostigen Temperaturen und damit einhergehenden Schneefällen werden Unterflurhydranten praktisch unsichtbar. In den letzten Jahren kam erschwerend hinzu, dass Bürger, die ihrer Räum- und Streupflicht nachkamen, den Schnee zu Bergen auf den Unterflurhydranten auftürmten. Brandmeister Christian Rückert von der örtlichen Brandschutzbehörde appelliert an die Bürgerinnen und Bürger, die Hydranten von Schnee und Eis freizuhalten, da es im Schadensfall zu enormen Zeitverzögerungen für Maßnahmen der Brandbekämpfung und Menschenrettung kommen könnte. Der genaue Standort eines Hydranten wird durch ein Hinweisschild gekennzeichnet, welches rechteckig, weiß und mit einem roten Rand eingefasst ist. Auf diesem ist ein schwarzes T mit Zahlen aufgedruckt, wodurch die Entfernung nach vorn sowie nach links oder rechts angezeigt wird. Diese Kennzeichnung befindet sich in der Regel an Hausfassaden oder Grundstückseinfriedungen.
Die gesamte Räum- und Streupflichtsatzung kann im Internet unter www.grimma.de nachgelesen werden.
Quelle: Stadt Grimma