Sachsen. Mehr als 72.000 Sachsen sind zurzeit im Besitz eines gültigen Fischereischeines.
Im vergangenen Jahr waren es insgesamt 9.216 Fischereischeine, die die Sächsische Fischereibehörde für Angler ausgestellt oder verlängert hat. Das teilte das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie heute mit Verweis auf seine aktuelle Statistik aus dem Januar 2018 mit.
Der Fischereischein ist im übertragenen Sinne der „Führerschein“ für jeden Angler. Ohne ihn darf er weder in Sachsen noch in anderen Bundesländern angeln gehen. Zu diesem „Führerschein“ benötigt der Angler dann nur noch eine Angelkarte, die von den jeweiligen Fischereiberechtigten ausgegeben wird. Am einfachsten sei es, so der Rat der Fischereiexperten des LfULG, Mitglied in einem der großen Anglervereine zu sein. Damit würde es möglich, unter Nutzung des sogenannten Gewässerfonds in sehr vielen Gewässern in Sachsen und auch in anderen Bundesländern zu angeln.
2017 haben 3.690 Bürger an einer der von der Fischereibehörde Sachsen organisierten Fischereiprüfungen teilgenommen. 82 Prozent der Bewerber haben diese Prüfung bestanden. Das zeigt, dass die Hürden hoch liegen. Diese strenge Prüfung sei dem LfULG zu Folge erforderlich, um zu gewährleisten, dass die künftigen Angler die gesetzlichen Regelungen beherrschen und einhalten. Dazu gehöre u. a., sich am Gewässer tierschutzgerecht zu verhalten und die Bestimmungen des Natur-, Arten- und Gewässerschutzes zu beachten.
Zur Vorbereitung auf die Fischereiprüfung muss jeder Teilnehmer an einem der 30-stündigen Vorbereitungslehrgänge teilnehmen, die sachsenweit angeboten werden. Jeder kann dann auf der Internetseite der Fischereibehörde überprüfen, ob er so weit ist, sich zur Prüfung anzumelden. In der online-Testprüfung sind, wie in der späteren „scharfen“ Prüfung, jeweils 60 Fragen zu beantworten, die der Computer aus einem Fragenpool von mehr als tausend Fragen auswählt.
Weitere Informationen finden Sie auf unseren Internetseiten „Angeln in Sachsen“
Fischereibehörden in Sachsen sind:
das Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft als oberste Fischereibehörde und das Sächsische das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) als Fischereibehörde. Die Aufgaben werden durch das Referat Fischerei des LfULG wahrgenommen