Nach Angriff auf Feuerwehrkameraden, Angeklagter freigesprochen

0
3632
Foto: Sören Müller/Archivbild 2016

Grimma. Es war die Nacht zum 22.12.2016 als es in der Gemeinschaftsunterkunft für Asylsuchende im Rahmen eines BMA-Einsatzes zu einer Auseinandersetzung zwischen den Bewohnern und den Feuerwehrkameraden kam. Am 21.12.2017 fand nun die Verhandlung am Amtsgericht Grimma statt.

In dem Verfahren wurde dem ermittelten Tatverdächtigen durch die Staatsanwaltschaft gefährliche Körperverletzung in Tatmehrheit mit versuchter gefährlicher Körperverletzung, in Tatmehrheit mit Beleidigung und versuchter Nötigung zur Last gelegt .

Die Anklage schilderte die Vorgänge in der besagten folgendermaßen: In der Nacht vom 21.12.2016 auf den 22.12.2016 soll der Angeklagte in der Asylbewerberunterkunft in der Südstraße 80 in Grimma eine unbekannt gebliebene weibliche durch Versprühen von Reizgas verletzt haben. „Darüber hinaus bestand der hinreichende Tatverdacht, dass der Angeklagte in derselben Nacht eine Person der Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr Grimma, die aufgrund des zwischenzeitlich ausgelösten Notrufes am Tatort erschienen waren, zu verletzen versuchte, indem er eine Bierflasche in Richtung des Kopfes der Einsatzkraft warf und eine weitere Einsatzkraft am Arm packte und mit der nachfolgenden Äußerung, die zugleich ehrverletzend war, erreichen wollte, dass diese den Einsatzort wieder verlasse.“ informiert eine Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft Leipzig auf Anfrage.

Im Rahmen der am 21.12.2017 vor dem Amtsgericht Grimma durchgeführten Verhandlung konnten die beiden geschädigten Personen der Freiwilligen Feuerwehr den Angeklagten als Täter jedoch ausschließen.

Aufgrund dieser zweifelfreien Angaben wurde seitens der Staatsanwaltschaft Leipzig beantragt, den Angeklagten freizusprechen.“  Das Amtsgericht folgte diesem Antrag und sprach den Angeklagten von allen Tatvorwürfen frei. Die Entscheidung ist mittlerweile rechtskräftig.

Aufgrund der Erkenntnisse aus der Hauptverhandlung wurde seitens der Staatsanwaltschaft Leipzig wegen des Sachverhalts ein weiteres Verfahren gegen Unbekannt eingeleitet. Im Rahmen der in diesem neuen Verfahren nun durchzuführenden Ermittlungen soll der bislang noch unbekannte Täter ermittelt werden.