Grimma. Es war die Nacht zum 22.12.2016 als es in der Gemeinschaftsunterkunft fรผr Asylsuchende im Rahmen eines BMA-Einsatzes zu einer Auseinandersetzung zwischen den Bewohnern und den Feuerwehrkameraden kam. Am 21.12.2017 fand nun die Verhandlung am Amtsgericht Grimma statt.
In dem Verfahren wurde dem ermittelten Tatverdรคchtigen durch die Staatsanwaltschaft gefรคhrliche Kรถrperverletzung in Tatmehrheit mit versuchter gefรคhrlicher Kรถrperverletzung, in Tatmehrheit mit Beleidigung und versuchter Nรถtigung zur Last gelegt .
Die Anklage schilderte die Vorgรคnge in der besagten folgendermaรen:ย In der Nacht vom 21.12.2016 auf den 22.12.2016 soll der Angeklagte in der Asylbewerberunterkunft in der Sรผdstraรe 80 in Grimma eine unbekannt gebliebene weibliche durch Versprรผhen von Reizgas verletzt haben. „Darรผber hinaus bestand der hinreichende Tatverdacht, dass der Angeklagte in derselben Nacht eine Person der Einsatzkrรคfte der Freiwilligen Feuerwehr Grimma, die aufgrund des zwischenzeitlich ausgelรถsten Notrufes am Tatort erschienen waren, zu verletzen versuchte, indem er eine Bierflasche in Richtung des Kopfes der Einsatzkraft warf und eine weitere Einsatzkraft am Arm packte und mit der nachfolgenden รuรerung, die zugleich ehrverletzend war, erreichen wollte, dass diese den Einsatzort wieder verlasse.“ informiert eine Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft Leipzig auf Anfrage.
Im Rahmen der am 21.12.2017 vor dem Amtsgericht Grimma durchgefรผhrten Verhandlung konnten die beiden geschรคdigten Personen der Freiwilligen Feuerwehr den Angeklagten als Tรคter jedoch ausschlieรen.
„Aufgrund dieser zweifelfreien Angaben wurde seitens der Staatsanwaltschaft Leipzig beantragt, den Angeklagten freizusprechen.“ย Das Amtsgericht folgte diesem Antrag und sprach den Angeklagten von allen Tatvorwรผrfen frei. Die Entscheidung ist mittlerweile rechtskrรคftig.
Aufgrund der Erkenntnisse aus der Hauptverhandlung wurde seitens der Staatsanwaltschaft Leipzig wegen des Sachverhalts ein weiteres Verfahren gegen Unbekannt eingeleitet. Im Rahmen der in diesem neuen Verfahren nun durchzufรผhrenden Ermittlungen soll der bislang noch unbekannte Tรคter ermittelt werden.