Grimma. Um eine rechtzeitige Zustellung der Wahlunterlagen sicherzustellen, kรถnnen Briefwahlunterlagen nur noch bis zum 4. Juni per Post beantragt werden.
Zwar ist eine Beantragung der Briefwahl weiterhin mรถglich und kann online erfolgen, jedoch werden die Unterlagen ab Mittwoch, dem 5. Juni, nur noch persรถnlich im historischen Rathaus am Markt 27 ausgegeben. Grund fรผr diesen Stichtag ist das neue Postgesetz, das eine Zustellzeit von bis zu vier Tagen erlaubt.
Der 9. Juni stellt mit den Europa- und Kommunalwahlen eine Mammutaufgabe dar. Der Aufwand und die Nachfrage nach Briefwahlunterlagen hoch sind. Die Stimmzettel fรผr die Europawahl und die Kommunalwahl werden separat versendet.
Alle Wahlberechtigten sollten mittlerweile eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben. Wer sich fรผr die Briefwahl entscheidet, muss einen Wahlschein beantragen. Der Wahlscheinantrag befindet sich auf der Rรผckseite der Wahlbenachrichtigung und kann persรถnlich im Briefwahlbรผro im historischen Rathaus wรคhrend der รffnungszeiten des Stadthauses oder durch Rรผcksendung des ausgefรผllten Antrags gestellt werden. Alternativ kann die Beantragung รผber einen QR-Code oder die Webseite www.grimma.de/wahl erfolgen. Bei Beantragung per E-Mail sind Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift anzugeben.