Sachsen. Im Freistaat Sachsen startet ab 1. April 2024 ein Pilotprojekt zur schrittweisen Einführung einer Bezahlkarte in den Landkreisen.
Innenminister Armin Schuster: „Wir haben mit den Landkreisen schnell ein abgestimmtes Verfahren gefunden. Ich bin den Landkreisen dankbar, dass sie mehrheitlich schon am 1. April an den Start gehen. Mit den jetzt vereinbarten Kriterien ist der reibungslose Übergang vom sächsischen Pilotverfahren der Landkreise zur späteren Einführung einer gemeinsamen Bezahlkarte für den Freistaat sichergestellt.“
Die Rahmenbedingungen wurden entsprechend abgestimmt, um das Bezahlkartensystem des Pilotprojekts später auf die bundeseinheitliche Variante überzuleiten. Die konkrete Ausgestaltung der Bezahlkarte obliegt den Ländern. Für Sachsen sollen folgende Regeln gelten:
Aufladung der Karte
Die Karte wird entweder monatlich oder im zweiwöchigen Rhythmus durch die Landkreise bzw. die Landesdirektion mit Guthaben aufgeladen.
Bargeldabhebung
Da in der Praxis Kleinbeträge vereinzelt nur mit Bargeld bezahlt werden können, wird es den Karteninhabern möglich sein, einmal im Monat einen Betrag von 50 Euro abzuheben.
Örtliche Beschränkung
Die Nutzungsmöglichkeit der Bezahlkarte bleibt zunächst auf den gesamten Freistaat Sachsen beschränkt. Somit können Umverteilungen von Asylbewerbern zwischen den Aufnahmeeinrichtungen der Landesdirektion problemlos durchgeführt werden. Sobald ausreichend Erfahrungen über das Nutzungsverhalten vorliegen, können die Landkreise entscheiden, den Nutzungsraum nach Postleitzahlengebieten weiter einzuschränken. Der Geldtransfer sowie ein Karteneinsatz im Ausland werden nicht möglich sein.
Warenbeschränkung
Es wird keine Beschränkung von Waren- oder Händlergruppen erfolgen.