Nach Durchsuchungen in Grimma: Weitere Details bekannt!

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Am Polizeirevier Grimma standen etliche Polizisten in Bereitschaft Foto: privat

Grimma. Nach der Hausdurchsuchung in Grimmas Innenstadt am Freitagnachmittag haben sich nun sowohl die Generalstaatsanwaltschaft und auch der Betroffene Tobias Burdukat öffentlich geäußert.

Am Freitag kam es wie berichtet zu einer Hausdurchsuchung bei einem Sozialarbeiter in Grimma. Grund dafür waren Twitterretweets über einen ermittelnden Staatsanwalt zum sogenannten TagX in Leipzig Anfang Juni.

Nun kommen neue Details zum Posting an die Öffentlichkeit- von Tobias Burdukat höchst selbst: Burdukat, auch unter dem Spitznamen „Pudding“ bekannt, Ex-Bürgermeisterkandidat in Grimma und Preisträger der „Goldenen Henne“, gab der Internetplattform LA-PRESSE.org ein erstes Statement ab. Demnach habe Sozialarbeiter Burdukat den Retweet (Anm. d. Red.: Ein Beitrag aus einer Juristenzeitschrift) mit dem Kommentar „falls er euch in den leeren Gassen #grimmas mal über den Weg läuft“ abgesetzt. Offenbar Grund genug für die Generalstaatsanwalschaft genauer hinzuschauen. Laut Burdukat wurde er durch Polizeibeamte angerufen und am Bahnhof zur Durchsuchung abgeholt. Im Vorfeld wurde demnach das Gelände der Alte Spitzenfabrik (Dorf der Jugend) von Polizeikräften „umstellt„.

Wie die Generalstaatsanwaltschaft in Dresden mitteilte wurden bei der Durchsuchung „elektronische Geräte als Beweismittel sichergestellt.“ Die Auswertung der Beweismittel werde demzufolge noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Dem Beschuldigten liege zur Last, durch eine Abfolge von Kurzmitteilungen auf seinem Twitter-Account „unterschwellige Andeutungen“ verbreitet zu haben, die zu einem gewaltsamen Einwirken auf einen Staatsanwalt „hinwirken sollten„. Dies sei als gefährdendes Verbreiten personenbezogener Daten gemäß § 126a Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 StGB strafbar und werde mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe geahndet, heißt es weiter.

Neben dem Tweet: „Hier auch mal ohne Maske – falls er euch in den leeren Gassen #grimma|s mal über den Weg läuft.“ verbreitete Burdukat laut der Generalstaatsanwaltschaft in weiteren Tweets persönliche Informationen über einen Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Leipzig. „Diese umfassten unter anderem Angaben zum angeblichen Wohnort und zu seinen familiären Verhältnissen sowie – durch Ãœbernahme aus einem fremden Tweet – ein Bild des Geschädigten.“ Den Tweets bzw. Retweets des Beschuldigten war eine mediale Debatte über die Anwesenheit eines „vermummten“ Staatsanwalts am sogenannten »Tag X« bei gewalttätigen Ausschreitungen im Anschluss an eine Versammlung in Leipzig vorausgegangen. „Tatsächlich hatte ein Bereitschaftsstaatsanwalt nach Beginn der Ausschreitungen an der Koordinierung der notwendigen Ermittlungsmaßnahmen vor Ort mitgewirkt. Zum Schutz vor Angriffen durch gewalttätige Teilnehmer aus der linken Szene hatte er dabei sein Gesicht verhüllt.“ berichtet die Generalstaatsanwaltschaft.

Während beispielsweise die Linken Landtagsabgeordnete Kerstin Köditz am Freitag bei Twitter die Ermittlungsbehörden und den Polizeieinsatz „Mit Kanonen auf Spatzen“ kritisierte, war der ursächliche Tweet bzw. Retweet bereits gelöscht. Ganz so harmlos waren die Postings laut Behörde offenbar wohl doch nicht: „Es besteht eine erhebliche Gefahr, dass gewaltbereite Twitter-Nutzer aus der linken Szene aufgrund der Tweets des Beschuldigten Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit des geschädigten Staatsanwalts und seiner Familie verüben werden.“ Immerhin zeigte sich Burdukat im Interview gegenüber LA-PRESSE zu einem der möglichen Tweets einsichtig: „Wer Grimma kennt, weiß dass das ein Synonym für die Tristesse ist.“ sagt er. „Das war dumm formuliert.“ Ob es bereits Morddrohungen oder Ähnliches gegen den Staatsanwalt gab und ob er Anzeige erstattet habe, wurde nicht mitgeteilt (Nachfrage läuft und wird als Update nachgeliefert). Die Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft Dresden dauern an.

Update 15:36 Uhr: Wie die Generalstaatsanwaltschaft auf Nachfrage mitteilte sei die Einleitung des Ermittlungsverfahrens von Amts wegen erfolgt. „Der Generalstaatsanwaltschaft Dresden sind keine an den betreffenden Staatsanwalt adressierten Morddrohungen bekannt.“