Beschränkung der Wasserentnahme im Landkreis Leipzig

0
9297
Altenbacher Saubach im Juni 2023 Foto: Umweltamt Landkreis Leipzig

Landkreis Leipzig. Extreme Verhältnisse in den Fließgewässern im Landkreis Leipzig

Im Landkreis Leipzig gilt wegen anhaltender Trockenheit für den Eigentümer- und Anliegergebrauch ab sofort ein Wasserentnahmeverbot für oberirdische Gewässer – zum Schutz von Pflanzen und Tieren. Das Verbot bedeutet laut Landratsamt, dass kein Wasser mehr aus Seen, Flüssen und Gräben mittels Pumpen ohne wasserrechtliche Erlaubnis entnommen werden darf. Die Entnahmebeschränkung gilt ab sofort und bis zum 30. September 2023 oder bis auf Widerruf für das gesamte Kreisgebiet.

Durch die Trockenheit der vergangenen Wochen liegen die Wasserstände im mittleren Niedrigwasserbereich und darunter. Einige Bäche sind bereits trocken und auch die Parthe führt bei Naunhof kein Wasser mehr. Die geringen Wasserstände sorgen demzufolge einerseits für eine geringere Fließgeschwindigkeit. So kann sich das Wasser nicht mehr auf natürlichem Weg selbst reinigen, Schadstoffe können also nicht mehr ausreichend weggespült werden. Hinzu komme, dass bei hoher Sonneneinstrahlung auch die Wassertemperaturen steigen. Dadurch sinke wiederum der Sauerstoffgehalt und Nährstoffe können sich schneller als üblich vermehren. Das habe beispielsweise zur Folge, dass sich Algen unnatürlich stark vermehren können.Das als Gemeingebrauch eingestufte Schöpfen von Wasser mit Handgefäßen bleibt zum jetzigen Zeitpunkt noch möglich. Dennoch rät das Umweltamt zum sparsamen Umgang mit Wasser. Denn ein Ende der Trockenheit sei  bisher nicht in Sicht.

Ein Wasser-Entnahmeverbot ist ein harter Einschnitt. Verstöße werden geahndet. Die Mitarbeiter der unteren Wasserbehörde führen dahingehend verstärkt Kontrollen an den Gewässern durch. Wer aus Flüssen, Bächen, Seen oder Teichen Wasser entnimmt, dem drohen hohe Geldstrafen bis zu 50.000 Euro. Für Fragen zum Wasserrecht steht die untere Wasserbehörde im Umweltamt zur Verfügung. Die Allgemeinverfügung finden Sie hier. Sie ist auch im Amtsblatt 8_ 2023 veröffentlicht, das am 23.06.2023 erschienen ist.