Landkreis Leipzig. Die Landesdirektion Sachsen hat den Doppelhaushalt des Landkreises Leipzig fรผr die Jahre 2023 und 2024 zum Vollzug freigegeben. Die vorgesehene Kreditaufnahme in Hรถhe von 994.200 Euro fรผr das Jahr 2023 und in Hรถhe von 1.983.100 Euro fรผr das Jahr 2024 wurde unter Auflagen genehmigt.
Der Haushaltsplan 2023 habe laut Landesdirektion im Ergebnishaushalt ein Volumen von ca. 533 Millionen Euro – im Jahr 2024 sind es rund 553 Millionen Euro. Im Jahr 2023 sind Investitionen in Hรถhe von ca. 8,2 Millionen Euro vorgesehen. Davon entfallen rund 4,7 Millionen Euro auf Baumaรnahmen an Kreisstraรen. Fรผr das Jahr 2024 sind Investitionen in Hรถhe von rund 8,6 Millionen Euro veranschlagt. Auch davon flieรe ein Groรteil in den Straรenbau.
Der Umlagesatz fรผr die Kreisumlage betrage 34,00 Prozent im Jahr 2023 und 34,20 Prozent im Jahr 2024. Im Vergleich zum Vorjahreswert von 33,69 Prozent erhรถht sich der Umlagesatz somit moderat. Mit der Kreisumlage werden die kreisangehรถrigen Kommunen an der Finanzierung der Aufgaben des Landkreises beteiligt. Der Haushaltsausgleich des Landkreises Leipzig kรถnne in den Jahren 2023 und 2024 nur unter Inanspruchnahme der Ausnahmeregelungen des Erlasses des Sรคchsischen Staatsministeriums des Innern zur Anwendung des Gemeindewirtschaftsrechts zur Bewรคltigung der Auswirkungen der Energiekrise im Freistaat Sachsen vom 4. Oktober 2022 erreicht werden. Aus der mittelfristigen Finanzplanung des Landkreises โ diese betreffe die Jahre 2025 bis 2027 โ ergeben sich zudem deutliche Hinweise auf eine Einschrรคnkung der dauernden finanziellen Leistungsfรคhigkeit.
Dem Landkreis gelinge es nicht, Eigenmittel zur Finanzierung von Investitionen zu erwirtschaften. Er sei gezwungen, fรผr die Beschaffung der Eigenmittel von gefรถrderten Investitionen Kredite aufzunehmen. Zudem werde die Liquiditรคtsreserve bis zum Jahr 2025 nahezu vollstรคndig aufgebraucht sein. Zur Sicherstellung seiner Zahlungsfรคhigkeit wรคre der Landkreis Leipzig dann gezwungen, Kassenkredite aufzunehmen.
Vor diesem Hintergrund habe die Landesdirektion Sachsen die Genehmigung der Kreditaufnahmen mit Auflagen versehen: Der Landkreis Leipzig habe durch geeignete Maรnahmen sicherzustellen, dass die gesetzlichen Voraussetzungen fรผr einen Haushaltsausgleich im Finanzplanungszeitraum vorliegen. Hierfรผr seien geeignete Konsolidierungsmaรnahmen zu prรผfen und zu ergreifen. Weiterhin sei in diesem Zusammenhang zu prรผfen, ob die Inanspruchnahme von Finanzmitteln fรผr nicht zwingend notwendige Ausgaben gesperrt werden kรถnnen. Aufgrund der Haushaltssituation sei der Landkreis verpflichtet, im Rahmen der vierteljรคhrlichen Berichterstattung an die Landesdirektion Sachsen die aktuelle Entwicklung der Kreisfinanzen darzulegen.