Landkreis Leipzig. Die Landesdirektion Sachsen hat den Doppelhaushalt des Landkreises Leipzig für die Jahre 2023 und 2024 zum Vollzug freigegeben. Die vorgesehene Kreditaufnahme in Höhe von 994.200 Euro für das Jahr 2023 und in Höhe von 1.983.100 Euro für das Jahr 2024 wurde unter Auflagen genehmigt.
Der Haushaltsplan 2023 habe laut Landesdirektion im Ergebnishaushalt ein Volumen von ca. 533 Millionen Euro – im Jahr 2024 sind es rund 553 Millionen Euro. Im Jahr 2023 sind Investitionen in Höhe von ca. 8,2 Millionen Euro vorgesehen. Davon entfallen rund 4,7 Millionen Euro auf Baumaßnahmen an Kreisstraßen. Für das Jahr 2024 sind Investitionen in Höhe von rund 8,6 Millionen Euro veranschlagt. Auch davon fließe ein Großteil in den Straßenbau.
Der Umlagesatz für die Kreisumlage betrage 34,00 Prozent im Jahr 2023 und 34,20 Prozent im Jahr 2024. Im Vergleich zum Vorjahreswert von 33,69 Prozent erhöht sich der Umlagesatz somit moderat. Mit der Kreisumlage werden die kreisangehörigen Kommunen an der Finanzierung der Aufgaben des Landkreises beteiligt. Der Haushaltsausgleich des Landkreises Leipzig könne in den Jahren 2023 und 2024 nur unter Inanspruchnahme der Ausnahmeregelungen des Erlasses des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Anwendung des Gemeindewirtschaftsrechts zur Bewältigung der Auswirkungen der Energiekrise im Freistaat Sachsen vom 4. Oktober 2022 erreicht werden. Aus der mittelfristigen Finanzplanung des Landkreises – diese betreffe die Jahre 2025 bis 2027 – ergeben sich zudem deutliche Hinweise auf eine Einschränkung der dauernden finanziellen Leistungsfähigkeit.
Dem Landkreis gelinge es nicht, Eigenmittel zur Finanzierung von Investitionen zu erwirtschaften. Er sei gezwungen, für die Beschaffung der Eigenmittel von geförderten Investitionen Kredite aufzunehmen. Zudem werde die Liquiditätsreserve bis zum Jahr 2025 nahezu vollständig aufgebraucht sein. Zur Sicherstellung seiner Zahlungsfähigkeit wäre der Landkreis Leipzig dann gezwungen, Kassenkredite aufzunehmen.
Vor diesem Hintergrund habe die Landesdirektion Sachsen die Genehmigung der Kreditaufnahmen mit Auflagen versehen: Der Landkreis Leipzig habe durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Haushaltsausgleich im Finanzplanungszeitraum vorliegen. Hierfür seien geeignete Konsolidierungsmaßnahmen zu prüfen und zu ergreifen. Weiterhin sei in diesem Zusammenhang zu prüfen, ob die Inanspruchnahme von Finanzmitteln für nicht zwingend notwendige Ausgaben gesperrt werden können. Aufgrund der Haushaltssituation sei der Landkreis verpflichtet, im Rahmen der vierteljährlichen Berichterstattung an die Landesdirektion Sachsen die aktuelle Entwicklung der Kreisfinanzen darzulegen.