Grimma: Polizeieinsatz in der Lausicker Straße

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Symbolbild - Polizei
Symbolbild/pixabay

Grimma. Montagvormittag rückten Polizeibeamte in die Lausicker Straße aus.

Der Polizei wurden gegen 10:45 Uhr zwei Personen gemeldet, welche einen „waffenähnlichen Gegenstand“ bei sich trugen. Das Duo, eine 14-Jährige und ein 19-Jähriger, wurden zwischen Finanzamt und Sportpark entsprechend durch de Beamten kontrolliert. „Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass es sich bei dem Gegenstand um eine täuschend echt aussehende Softairwaffe handelte„, so die Polizei auf Anfrage.

Laut Waffengesetz ist das Führen einer Waffe in der Öffentlichkeit ohne entsprechende Erlaubnis eine Ordnungswidrigkeit nach § 53 Abs. 1 Ziff. 2 WaffG. Daneben ist es auch verboten Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit zu führen (§ 42a WaffG). Aufgrund dessen wurde die Softairwaffe auch eingezogen. Die weiteren Ermittlungen laufen.