Colditz. Mittwochmorgen wurden die Feuerwehrkameraden aus Colditz und Schönbach an die Besen gerufen.
Grund dafür war eine Dieselspur, welche sich quer durch die Stadt Colditz bis nach Schönbach zog. Der Verursacher der Verschmutzung war wohl ein PKW mit technischem Defekt. Innerorts besetigen die Feuerwehrkameraden die Verschmutzung selbst, außerorts wird eine Spezialfirma die Reinigungsarbeiten übernehmen.
Wer übernimmt eigentlich die Kosten für die Beseitigung solch einer „Ölspur“?
Eine Ölspur gilt gemäß Paragraf 31, Abs. 1 Straßenverkehrsordnung als verbotenes Verkehrshindernis. Der Verursacher beziehungsweise seine Haftpflichtversicherung muss die Kosten für die Beseitigung übernehmen. Die Reinigungskosten müssen also nicht aus eigener Tasche gezahlt werden. Allerdings könnte je nach Versicherungsvertrag eine Höherstufung des Schadensfreiheitsrabatt resultierend sein.