Staatsregierung verlängert Sächsische Corona-Schutzverordnung

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Sachsen. Im Rahmen ihrer heutigen Kabinettssitzung hat die sächsische Staatsregierung beschlossen, die geltende Corona-Schutzverordnung bis zum 18. Juni 2022 zu verlängern. Es gibt aber eine Änderung.

Die bisherigen Basisschutzmaßnahmen gelten somit im Wesentlichen fort. Zu einer Änderung kommt es lediglich im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs: Anstelle der bisherigen Pflicht zum Tragen einer FFP-2-Maske muss hier ab dem 28. Mai 2022 nur noch ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz getragen werden.

Das Kontroll-, Service-, Fahr- und Steuerpersonal ist auch weiterhin lediglich dann zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes verpflichtet, wenn geschäftsbedingt physischer Kontakt zu anderen Personen besteht.

Die neue Verordnung steht in den nächsten Tagen unter dem folgenden Link zur Verfügung:
https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html