Einrichtungsbezogene Impfpflicht – Landkreis Leipzig führt Online-Meldeportal ein

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Symbolbild/pixabay

Landkreis Leipzig. Seit dem 16. März gilt deutschlandweit die einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen und Unternehmen.

Nach § 20a Infektionsschutzgesetz sind die jeweiligen Einrichtungsleitungen dazu verpflichtet, Beschäftigte, an das zuständige Gesundheitsamt zu melden. Dazu stellt der Landkreis Leipzig unter ein Online-Meldeportal zur Verfügung. Dies soll den Einrichtungsleitungen die Meldeverpflichtung erleichtern.  Das Meldeportal ist hier zu finden -> Einrichtungsbezogene Impfpflicht – Landkreis Leipzig

Hier können Personen, die nicht über einen Nachweis verfügen mittels einer vordefinierten Excel-Tabelle eingegeben werden. Die Tabelle wird dann über das Portal hochgeladen. Die Einrichtungen haben bis spätestens  31. März 2022 Zeit, die betroffenen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu melden.

Die Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht nimmt das Gesundheitsamt des Landkreises Leipzig nach Ablauf der Meldefrist nach Anhörung der betroffenen Mitarbeiter und der Einrichtungsleitungen vor. Dabei werden drohende Ausfälle in der Versorgungssicherheit von Patienten oder Pflegebedürftigen ebenso beachtet wie der Schutz der vulnerablen Personengruppen vor Coronainfektionen und schweren Krankheitsverläufen.

Wenn im Rahmen der Anhörung der betroffenen Mitarbeiter keine Nachweise über die Immunisierung oder eine entsprechende Kontraindikation vorgelegt werden, sieht das Infektionsschutzgesetz die Möglichkeit der Verhängung von Bußgeldern vor. In einem weiteren Schritt können dann Betretungs- und Tätigkeitsverbote ausgesprochen werden. Die Gewährleistung der Versorgungssicherheit spielt bei der Ermessensentscheidung eine sehr wichtige Rolle.