Fehlende Impfung bedeutet nicht automatisch Beschäftigungsverbot 

0
1559
Bild von torstensimon auf Pixabay

Landkreis Leipzig. Auch im Landkreis Leipzig sorgt die Impfpflicht für die Heil- und Pflegeberufe für große Verunsicherung bei Beschäftigten und Arbeitgebern.

Es werde jedoch nicht so sein, dass Ungeimpfte ab dem 16. März nicht mehr weiter beschäftigt werden dürfen, informiert das Landratsamt. Das Beschäftigungsverbot sei im Infektionsschutzgesetz vielmehr als „Kann-Bestimmung“ geregelt. Das bedeute, die Betroffenen und Einrichtungen müssten zu ihrer konkreten Situation angehört werden bevor entschieden werde. „Wenn z.B. die Versorgungssicherheit in einer Einrichtung nicht gewährleistet werden kann, wird es auch möglich sein, dass die Pflegekräfte unter bestimmten Schutzauflagen weiterarbeiten.“

Landrat Henry Graichen: „Es gibt hier keinen Automatismus, das wäre auch fatal. Wir müssen und können auf die jeweilige Situation reagieren. Das Ziel ist aber immer, die Pflege und die medizinische Versorgung sicher zu stellen.

Einen aktuellen Überblick zu dieser kontroversen Diskussion finden Sie im der MDR-Sendung „Fakt ist“ vom 07.02.2022.