Sachsen. Ab nächster Woche sind sachsenweit bis Ende September wieder die Verkehrszähler auf Sachsens Autobahnen, Bundes- und Staatsstraßen unterwegs, um die aktuellen Verkehrsbelegungen zu erheben. Dabei kommen rund 600 Verkehrszähler zum Einsatz. Sie werden an ihren orangefarbenen Warnwesten zu erkennen sein und Strichlisten führen. „Wir bitten alle Kraftfahrer, Rücksicht auf unsere fleißigen Helfer zu nehmen und in ihrer Nähe besonders vorsichtig zu fahren. Für ihre Aufgabe müssen sie sich nah an der Fahrbahn aufhalten, halten Sie bitte die Augen offen“, wendet sich Rainer Förster, der Präsident des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr, an alle Kraftfahrer.Los geht´s am Dienstag, den 14. April mit dem ersten Einsatztag – der erste von vielen. Denn an jeder der 1.544 Zählstellen müssen mehrere Zählungen absolviert werden: Gezählt wird über das gesamte Jahr verteilt an festgelegten Zähltagen jeweils an zwei normalen Werktagen von 7 bis 9 Uhr und 15 bis 18 Uhr, an zwei Ferienwerktagen von 15 bis 18 Uhr sowie an zwei Sonntagen von 16 bis 19 Uhr. Bei allen Zählstellen, die zuletzt bei der Zählung im Jahr 2010 mehr als 7.000 Fahrzeuge auf 24 Stunden zu verzeichnen hatten, muss zusätzlich auch noch an zwei Freitagen von 15 bis 18 Uhr eine Zählung erfolgen.
Die Zähler müssen sehr wachsam sein – und über den Zeitraum von drei Stunden auch bleiben. Nach den ersten ein-zwei Einsätzen haben die Verkehrszähler bald eine Routine entwickelt, um die Strichlisten schnell und korrekt zu führen – immerhin müssen sechs Fahrzeugklassen unterschieden und zügig notiert werden:
*Fahrräder
*Motorisierte Zweiräder: Fahrräder mit Hilfsmotor (Mofas, Mopeds, Mokicks), Kleinkrafträder mit Versicherungskennzeichen, Krafträder, Motorroller (auch mit Seitenwagen oder Laderaum), Leicht- und Kleinkrafträder mit amtlichem Kennzeichen
*Personenkraftwagen und vergleichbare Fahrzeuge wie Kombinationskraftwagen, Geländewagen, Krankenwagen, Kleinomnibusse (bis 9 Sitzplätze einschließlich Fahrer), Pkw mit Anhänger (z.B. Gepäck- und Bootsanhänger, Wohnwagen), Wohnmobile sowie Lieferwagen (Lkw bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht, auch mit Anhänger)
*Kraftomnibusse und Obusse mit 10 und mehr Sitzplätzen einschließlich Fahrer (auch mit Anhänger)
*Lastkraftwagen mit mehr als 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht ohne Anhänger, einschl. Zugmaschinen (auch landwirtschaftliche) und Spezialfahrzeuge
*Lastzüge: Lastkraftwagen mit mehr als 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht mit Anhänger, Sattelkraftfahrzeuge, Zugmaschinen mit Anhänger (auch landwirtschaftliche) und Spezialfahrzeuge mit AnhängerAlle Daten der manuellen Zählung sowie die Daten von 99 sachsenweit vorhandenen Dauerzählstellen (Induktionsschleifen in den Fahrbahndecken) werden im Anschluss an die Erhebung aufbereitet und auf die durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke (DTV) hochgerechnet. Zentrale Stelle für die Auswertung der Daten ist die Bundesanstalt für Straßenwesen BASt, die im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums die bundesweite Erhebung steuert. Im Freistaat Sachsen ist das Landesamt für Straßenbau und Verkehr die ausführende Behörde. Die LISt GmbH und das Ingenieurbüro PTV Transport Consult GmbH Dresden unterstützen das LASuV mit Know-how und Mitarbeitern dabei. Insgesamt kostet die SVZ 2015 rund 1,9 Millionen Euro, die anteilig von Bund und Freistaat getragen werden.
Zur Überwachung der Verkehrsentwicklung und zur Ermittlung der Verkehrsstärken auf den Bundesfernstraßen wird im Jahre 2015 im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) eine Zählung des Straßenverkehrs im gesamten Bundesgebiet durchgeführt. Zur allgemeinen Straßenverkehrszählung (SVZ) im Jahr 2015 werden stichprobenartige Erhebungen des Straßenverkehrs durchgeführt. Die allgemeine Straßenverkehrszählung ist eine im 5-Jahresrythmus wiederkehrende Aufgabe der Straßenbauverwaltungen. Die SVZ ist verbindlich für alle Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes durchzuführen. Die Zählung wird auch in diesem Jahr in Sachsen wieder auf alle Staatsstraßen in der Baulast des Freistaates ausgedehnt.
Die Zählergebnisse der SVZ sind eine wesentliche Grundlagen für Straßenplanungen wie etwa Ortsumgehungen oder Ausbauvorhaben und Forschungsarbeiten. Zudem dienen die Zahlen der Lärmkartierung und damit verbunden der Planung von Lärmschutzeinrichtungen. Auch eine Reihe weiterer, allgemeiner Statistiken wird daraus abgeleitet.
Die Erhebung der Dauerzählstellen und auch die manuellen Zählungen erfolgen vollkommen anonym, es werden keine individuellen fahrzeug- oder personenbezogenen Daten erhoben oder gespeichert.
Quelle: PM Landesamt für Straßenbau und Verkehr