Steuerliche Neuregelungen zum 1. Januar 2022

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Sachsen. Zu Beginn des neuen Jahres treten verschiedene steuerliche ร„nderungen in Kraft. Unter anderem steigt der Grundfreibetrag und die Sachbezugsfreigrenze. Das Wichtigste im รœberblick:

Bรผrgerinnen und Bรผrgern kommt im nรคchsten Jahr die Anhebung des Grundfreibetrages von 9.744 Euro auf 9.984 Euro zugute. Eine Steuerbelastung tritt somit erst ein, wenn eine alleinstehende Person รผber ein zu versteuerndes Einkommen von mehr als 9.984 Euro verfรผgt. Bei zusammen veranlagten Eheleuten verdoppelt sich der Betrag auf 19.968 Euro.

Auch der Hรถchstbetrag fรผr die steuerliche Berรผcksichtigung von Unterhaltsleistungen an andere unterhaltsberechtigte Personen erhรถht sich auf 9.984 Euro.

Ab dem 1. Januar 2022 wird auรŸerdem die Sachbezugsfreigrenze auf 50 Euro pro Monat angehoben. Davon profitieren vor allem Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ihren Lohn teilweise in Form von bestimmten Sachbezรผgen (z. B. als Waren oder Dienstleistungen) erhalten. Bislang mussten solche geldwerten Vorteile bereits dann lohnversteuert werden, wenn in der Summe mehr als 44 Euro im betreffenden Kalendermonat gewรคhrt wurden.

Fรผr das gesamte Jahr 2022 bleibt zudem der Umsatzsteuersatz in der Gastronomie โ€“ mit Ausnahme der Abgabe von Getrรคnken โ€“ auf 7 Prozent auf Basis des Dritten Corona-Steuerhilfegesetzes abgesenkt.

AuรŸerdem startet im neuen Jahr die Umsetzung der Grundsteuerreform. Ab dem 1. Juli 2022 werden nach und nach die Grundsteuerwerte neu festgestellt. Diese sind Grundlage fรผr die ab 2025 zu zahlende Grundsteuer. Hierfรผr ist es erforderlich, dass alle Grundstรผckseigentรผmer zwischen dem 1. Juli und dem 31. Oktober 2022 eine Steuererklรคrung fรผr ihre Grundstรผcke und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft abgeben. Fรผr die Wertermittlung sind die Verhรคltnisse zum 1. Januar 2022, dem sogenannten Hauptfeststellungszeitpunkt, maรŸgebend. Die sรคchsische Finanzverwaltung wird jeden Grundstรผckseigentรผmer vor dem 1. Juli 2022 gesondert รผber das Verfahren informieren.

Antworten auf allgemeine steuerliche Fragen werden auch am Info-Telefon der sรคchsischen Finanzรคmter beantwortet. Es ist Montag bis Donnerstag von 8 bis 17 Uhr und Freitag von 8 bis 12 Uhr unter der Rufnummer 0351 / 7999 7888 erreichbar (es gilt der Tarif fรผr Anrufe in das deutsche Festnetz).