Sachsen. Mit dem 05. November 2021 erreicht der Freistaat die Vorwarnstufe nach ยง 2 Abs. 4 Nr. 2 der Sรคchsischen Corona-Schutz-Verordnung.
Der Belastungswert Normalstationen von 650 mit COVID-19-Patienten belegten Betten wurde an fรผnf aufeinanderfolgenden Tagen รผberschritten, sodass zum 05. November 2021 weitere Einschrรคnkungen greifen. Heute sind 920 Betten auf Normalstation belegt, bei den Intensivbetten sind es 224.
Zusรคtzlich zu den Regelungen (3G, Testpflichten), die bereits mit Erreichen einer 7-Tage-Inzidenz von 35 in Kraft getreten sind, gilt fortan eine Limitierung der Personenzahl bei Zusammenkรผnften: Im Bereich der privaten Zusammenkรผnfte im รถffentlichen und privaten Raum ist wรคhrend der gesamten Dauer der Vorwarnstufe eine Beschrรคnkung auf zehn Personen unabhรคngig von der Zahl der Hausstรคnde zu beachten. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres mรผssen bei der Zรคhlung ebenso wenig berรผcksichtigt werden wie geimpfte oder genesene Personen.
Weitere Ausnahmen von dieser Begrenzung der Personenzahl gelten z. B. fรผr therapeutische Angebote in stationรคren sowie teilstationรคren Einrichtungen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe bzw. -betreuung Lehrveranstaltungen und Prรผfungen.
Fรผr Einrichtungen der Eingliederungshilfe (z. B. Wohneinrichtungen fรผr Menschen mit Behinderungen), Werkstรคtten fรผr Menschen mit Behinderungen bzw. รคhnliche tagesstrukturierende Angebote und Krankenhรคuser bedeutet das Erreichen der Vorwarnstufe, dass eine zweimal wรถchentliche Testung der Beschรคftigten verpflichtend wird.
Die Durchfรผhrung landestypischer Veranstaltungen ist auch wรคhrend der Vorwarnstufe weiterhin mรถglich. Es gilt hier jedoch zu beachten, dass die bislang mรถglichen Ausnahmen von 3G-Regelung, Maskenpflicht und Kontakterfassung bei mehr als 1.000 zeitgleichen Besuchern nur aufrechterhalten werden kรถnnen, wenn eine Aufteilung der Veranstaltung in Flanier- und Verweilbereiche erfolgt. Bei letzteren muss jedoch sichergestellt sein, dass die Zahl der anwesenden Personen nicht รผber 1.000 liegt, da andernfalls sรคmtliche Ausnahmen fรผr den Verweilbereich entfallen.
Gesundheitsministerin Petra Kรถpping: ยปDas Infektionsgeschehen bereitet mir groรe Sorgen. Die Belegung der Normalbetten in unseren Krankenhรคusern hat den ersten Schwellwert erreicht. Dies dient als Frรผhwarninstrument und ist ein wichtiger Indikator zum Ausmaร der Pandemie. Auch wenn ich eine gewisse Pandemiemรผdigkeit der Menschen nachvollziehen kann, macht die Entwicklung deutlich, dass wir auch weiterhin sehr umsichtig sein mรผssen. Wir dรผrfen nicht leichtsinnig werden. Es bleibt sehr wichtig, sich an die Abstands- und Hygieneregeln zu halten. Auch damit schรผtzen wir die Krankenhรคuser mit ihrem รผberaus engagierten Personal vor รberlastung. Zudem steht uns mit der Impfung ein wirksames Instrument zur Verringerung der Infektionszahlen zur Verfรผgung. Im gesamten Freistaat gibt es vielfรคltige Impfangebote, die unkompliziert in Anspruch genommen werden kรถnnen. Eine Impfung schรผtzt zuverlรคssig vor schweren Verlรคufen.ยซ