Grimma. Das Oberverwaltungsgericht in Bautzen hatte รผber einen Fall aus Gรถrlitz zu entscheiden, dabei ging es um das erlassene Alkoholverbot und dessen Auslegung, die Stadt Grimma, welche erst vor wenigen Wochen ihre Polizeiverordnung auf den Weg brachte, will nun reagieren.
So hatte ein Mann in Gรถrlitz auf seinem tรคglichen Heimweg mehrere Flaschen Bier getrunken und fรผhlte sich nun durch die Gรถrlitzer Polizeiverordnung in seinen Rechten eingeschrรคnkt. Das OVG gab ihm recht. Ein Erlass einer Polizeiverordnung sei nur dann zulรคssig, wenn es zur Abwehr alkoholindizierter Straftaten diene. „Bloรe Belรคstigungen, die mit dem Alkoholgenuss einhergehen, reichten fรผr ein Alkoholverbot nicht aus“. Das Gericht konnte nicht erkennen, dass das Alkoholverbot tatsรคchlich die Gefahr von alkoholbedingter Straftaten mindern wรผrde. Die Anordnung sei nur auf Vermutungen und Anhaltspunkten erlassen worden. Auรerdem konnte man nicht erkennen, ob die vorangegangenen Straftaten wie Sachbeschรคdigungen tatsรคchlich alkoholbedingt gewesen seien.
Und auch in der weiteren Begrรผndung zerdrรถselt das Gericht die eigentlich logischen Zusammenhรคnge aufgrund der fehlenden Beweise, dass z.B. an in unmittelbarer Nรคhe befindliche Schulen uriniert werden wรผrde, kรถnne nicht zweifellos dem Alkoholkonsum auf den Plรคtzen zugeschrieben werden. Allerdings sieht auch das Gericht mit einem Alkoholverbot nur eine Verlagerung des Problems. Das Gericht erklรคrte die Gรถrlitzer Verordnung fรผr unwirksam.
In Grimma hatte man das Urteil zur Kentniss genommen und will nun entsprechend reagieren, darรผber informierte gestern der Oberbรผrgermeister Matthias Berger den Stadtrat. „Wir werden unsere Verordnung entsprechend dem Urteil anpassen“. Das Alkoholverbot gilt als einzige Maรnahme um gegen Lรคrmbelรคstigungen, Verunreinigungen, Sachbeschรคdigungen etc. auf den brisanten Plรคtzen zu reagieren. Einen Plan B gibt es zur durchaus umstrittenen Polizeiverordnung aktuell nicht.