OVG kippt Alkoholverbot – Stadt will anpassen

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Foto: Sören Müller

Grimma. Das Oberverwaltungsgericht in Bautzen hatte über einen Fall aus Görlitz zu entscheiden, dabei ging es um das erlassene Alkoholverbot und dessen Auslegung, die Stadt Grimma, welche erst vor wenigen Wochen ihre Polizeiverordnung auf den Weg brachte, will nun reagieren.

So hatte ein Mann in Görlitz auf seinem täglichen Heimweg mehrere Flaschen Bier getrunken und fühlte sich nun durch die Görlitzer Polizeiverordnung in seinen Rechten eingeschränkt. Das OVG gab ihm recht. Ein Erlass einer Polizeiverordnung sei nur dann zulässig, wenn es zur Abwehr alkoholindizierter Straftaten diene. „Bloße Belästigungen, die mit dem Alkoholgenuss einhergehen, reichten für ein Alkoholverbot nicht aus“. Das Gericht konnte nicht erkennen, dass das Alkoholverbot tatsächlich die Gefahr von alkoholbedingter Straftaten mindern würde. Die Anordnung sei nur auf Vermutungen und Anhaltspunkten erlassen worden. Außerdem konnte man nicht erkennen, ob die vorangegangenen Straftaten wie Sachbeschädigungen tatsächlich alkoholbedingt gewesen seien.

Und auch in der weiteren Begründung zerdröselt das Gericht die eigentlich logischen Zusammenhänge aufgrund der fehlenden Beweise, dass z.B. an in unmittelbarer Nähe befindliche Schulen uriniert werden würde, könne nicht zweifellos dem Alkoholkonsum auf den Plätzen zugeschrieben werden. Allerdings sieht auch das Gericht mit einem Alkoholverbot nur eine Verlagerung des Problems. Das Gericht erklärte die Görlitzer Verordnung für unwirksam.

In Grimma hatte man das Urteil zur Kentniss genommen und will nun entsprechend reagieren, darüber informierte gestern der Oberbürgermeister Matthias Berger den Stadtrat. „Wir werden unsere Verordnung entsprechend dem Urteil anpassen“. Das Alkoholverbot gilt als einzige Maßnahme um gegen Lärmbelästigungen, Verunreinigungen, Sachbeschädigungen etc. auf den brisanten Plätzen zu reagieren. Einen Plan B gibt es zur durchaus umstrittenen Polizeiverordnung aktuell nicht.