Ein Zuschuss für die Urlaubskasse – Freistaat unterstützt Familienerholung / Diakonie berät

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Foto: pixabay

Landkreis Leipzig. Wenn das Geld knapp ist, ist für viele an Urlaub nicht zu denken. Damit auch Familien mit kleinem Portmonee in die wohlverdienten Ferien fahren können, gibt es vom Freistaat Sachsen auch im Jahr 2017 einen Zuschuss für die Urlaubskasse.

Beantragen können ihn kinderreiche Familien, Mütter und Väter mit niedrigem Einkommen oder behinderten Angehörigen und Alleinerziehende.

Die Förderung erhalten Eltern oder ein Elternteil mit mindestens einem Kind, für das sie Kindergeld bekommen sowie Familien mit einem behinderten Familienmitglied. Antragsteller müssen ihren ständigen Wohnsitz im Freistaat Sachsen haben und gemeinsam in die Ferien fahren. Unterstützt wird eine Urlaubsdauer von mindestens 7 und längstens 14 aufeinander folgenden Tagen. Förderfähige Reiseziele sind die Familienferienstätten der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege und Familienverbände in Deutschland, Bauernhöfe und offizielle Ferienunterkünfte in Deutschland. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht allerdings nicht. Die Förderung beträgt bis zu 7,50 Euro pro Aufenthaltstag für jedes teilnehmende Kind / jede teilnehmende Person, wenn das monatliche Bruttoeinkommen der Familien bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreitet.

Unterstützung bei der Antragstellung gibt es bei der Allgemeinen Sozialen Beratung der Diakonie Leipziger Land in Grimma: Haus der Diakonie, Bockenberg 3, Di 9-15 Uhr, Tel. 03437 925026; Wurzen: Haus der Sozialarbeit, Bahnhofstr. 22, Do 9-15 Uhr, Tel. 03425 9182762, jeweils kbs.grimma@diakonie-leipziger-land.de, Borna: Haus der Sozialarbeit, Am Gericht 3, Mo 9-15 Uhr, Tel. 03433 274032, Geithain: Haus der Kirche, Die 9-15 Uhr, Tel. 034341 339611, jeweils kbs.borna@diakonie-leipziger-land.de

Weitere Informationen und Antragsunterlagen unter www.diakonie-leipziger-land.de
und unter www.urlaub-mit-der-familie.de

Quelle: PM Diakonie Leipziger Land