Sachsen. Das Kabinett hat nach den Beschlรผssen der Ministerprรคsidenten und der Bundeskanzlerin vom 10. Februar die sรคchsische Corona-Schutz-Verordnung angepasst.
Damit werden die Beschlรผsse auf Landesebene umgesetzt. Die neue Verordnung gilt vom 15. Februar bis Ablauf des 7. Mรคrz 2021.
Damit werden die geltenden Corona-Maรnahmen grundsรคtzlich verlรคngert. Die Grundsรคtze wie Reduzierung der Kontakte und das Tragen von Mund-Nasenbedeckungen im รถffentlichen Raum (idealerweise medizinischer Mund-Nasen-Schutz), รผberall dort, wo sich Menschen begegnen, bleiben gรผltig. Dies gilt auch fรผr den Verzicht auf Reisen und Besuche sowie die Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln.
Neu geregelt wurde, dass Friseure und Fuรpflege-Betriebe ab 1. Mรคrz รถffnen dรผrfen. Bedingung ist ein Hygienekonzept, dass eine wรถchentliche Testung von Betriebsinhabern und Beschรคftigten vorsieht sowie das Tragen medizinischer Masken. Bei Friseuren ist zusรคtzlich ein Terminmanagement einzufรผhren, um durch gestaffelte Zeitfenster die Ansammlung von Kunden zu vermeiden.
Fahrschulen fรผr Kraftfahrzeuge dรผrfen ab 1. Mรคrz unter Einhaltung der Hygienemaรnahmen wieder รถffnen, sofern der Unterricht, die praktische Ausbildung und die anschlieรende Prรผfung berufsbedingt erforderlich ist. Ebenfalls erlaubt ist Musik-Einzelunterricht unter Einhaltung der Hygienemaรnahmen. Dies gilt aber nur fรผr Personen, die 2021 ein Musikstudium aufnehmen wollen, vor einer fรผr die weitere Ausbildung ausschlaggebenden Prรผfung stehen oder die 2021 an nationalen oder internationalen Wettbewerben teilnehmen werden. Auch Lehrende in Fahrschulen oder Musikschulen und Musikpรคdagogen, die Einzelunterricht erteilen, mรผssen sich wรถchentlich auf eine Coronavirus-Infektion testen lassen. Dies muss Bestandteil der Hygienekonzepte sein. Wenn der Sieben-Tage-Inzidenzwert von 100 im Freistaat Sachsen und im Landkreis oder der Kreisfreien Stadt an fรผnf Tagen infolge รผberschritten wird, sind Fahrschulen und Musikschulen wieder zu schlieรen.
Hรคndler in Sachsen dรผrfen darรผber hinaus ab 15. Februar den so genannten click & collect-Service anbieten. Dies bedeutet, dass bestellte Ware dann von Kunden im Geschรคft abgeholt werden darf. Bedingung ist ein Hygienekonzept inklusive Maรnahmen wie gestaffelte Zeitfenster, um Kundenansammlungen vermeiden.
Neu eingefรผhrt wird die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes in Kraftfahrzeugen, die mit Personen aus unterschiedlichen Hausstรคnden besetzt sind. Dies gilt insbesondere im beruflichen Kontext und bei Fahrgemeinschaften. Auch der Fahrer muss eine solche Maske tragen. Handwerker und Dienstleister mรผssen in und vor den Rรคumlichkeiten der Auftraggeber ebenfalls medizinische Masken tragen, sofern dort andere Personen anwesend sind.
Ausgangsbeschrรคnkung und Ausgangssperre gelten weiterhin. Landkreise und Kreisfreie Stรคdte sollen die nรคchtliche Ausgangssperre aber unter bestimmten Bedingungen aufheben: Dies ist dann der Fall, wenn der 7-Tage-Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner im Freistaat Sachsen und im jeweiligen Landkreis oder der Kreisfreien Stadt an fรผnf Tagen infolge unterschritten wird. Maรgeblich dafรผr sind die Zahlen des Robert Koch-Instituts. Liegen diese Voraussetzungen nicht mehr vor, muss die Aufhebung der Ausgangssperre zurรผckgenommen werden. Wird der 7-Tage-Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner im Freistaat Sachsen und im jeweiligen Landkreis oder der Kreisfreien Stadt an fรผnf Tagen infolge unterschritten, kann der Landkreis oder die Kreisfreie Stadt die Beschrรคnkung zulรคssiger Einkรคufe fรผr Gegenstรคnde des tรคglichen Bedarfs auf einen Umkreis von 15 Kilometern zum Wohnbereich aufheben. Auch Individualsport und Bewegung im Freien ohne touristische Zwecke und Ziele sind dann unter Beachtung der Kontakt- und Hygieneregeln sowie der Berรผcksichtigung der in den Nachbarlandkreisen mรถglicherweise noch geltenden 15 Kilometer-Bewegungsbeschrรคnkung wieder mรถglich. Liegen die Voraussetzungen nicht mehr vor, sind die abweichenden Maรnahmen zurรผckzunehmen.
Die neue Verordnung wird in Kรผrze online verรถffentlicht:ย www.coronavirus.sachsen.deย (ยปAmtliche Bekanntmachungenยซ).