Vogelgrippe auch in Roda: Stallpflicht in ausgewiesenen Risikogebieten Sachsens

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Mutzschen/Roda/Wermsdorf. Freistaat verschรคrft MaรŸnahmen nach erneutem Geflรผgelpestfall in einem Hรผhnerbetrieb

Seit Oktober 2020 ist ein verstรคrktes Auftreten der hochpathogenen aviรคren Influenza (HPAI, auch Geflรผgelpest oder Vogelgrippe genannt) bei Wildvรถgeln in Deutschland festzustellen. Nachdem das Geschehen sich anfangs auf die Nord- und Ostseekรผste konzentrierte, wurde am 25. Dezember 2020 in einem Geflรผgelbestand im Landkreis Leipzig das HPAI-Virus amtlich festgestellt. รœber 9000 Gรคnse mussten aufgrund des Viruseintragens in der Folge getรถtet werden.

Am 30. Dezember bestรคtigte das Friedrich-Loeffler-Institut in einer privaten Hรผhnerhaltung im Landkreis Leipzig einen weiteren positiven Nachweis der Geflรผgelpest. Der Betrieb befindet sich in Roda am Rande des aufgrund des Ausbruchs vom 25.12.2020 eingerichteten Sperrbezirks, westlich vom zunรคchst betroffenen Gรคnsebetrieb. Betroffen sind 79 Hรผhner, deren Tรถtung angeordnet wurde, um eine weitere Ausbreitung der Tierseuche zu verhindern.

Der zweite Ausbruchsfall im Landkreis Leipzig in einem Nutztierbestand erfordert eine rรคumliche Erweiterung der eingerichteten Restriktionszonen (Sperrgebiet und Beobachtungsgebiet). Auch hier wird der Sperrbezirk einem Radius von ca. 3 Kilometer und das Beobachtungsgebiet einen Radius von ca. 10 Kilometern umfassen. Die Restriktionszonen in ihrem konkreten Verlauf werden von den betroffenen Landkreisen mithilfe von Allgemeinverfรผgungen verรถffentlicht. Innerhalb der Restriktionszonen gilt strikte Stallpflicht fรผr Geflรผgel. Geflรผgelhalter mรผssen ihre Bestรคnde beim Lebensmittelรผberwachungs- und Veterinรคramt anzeigen und untersuchen lassen. Der Transport von Geflรผgel und Geflรผgelprodukten ist untersagt. Alle Betriebe haben strenge BiosicherheitsmaรŸnahmen einzuhalten, durch die ein Eintrag des Erregers in die Geflรผgelbestรคnde verhindert wird. Das Landestierseuchenbekรคmpfungszentrum hat aufgrund des aktuellen Tierseuchengeschehens entschieden, dass eine risikoorientierte Stallplicht fรผr Geflรผgel im gesamten Freistaat durch die Lebensmittelรผberwachungs- und Veterinรคrรคmter (LรœVร„) anzuordnen ist.

Sozialministerin Petra Kรถpping unterstreicht: ยปEs ist festzustellen, dass das Virus in der Wildvogelpopulation derzeit sehr aktiv und verbreitet ist. Auch sammeln sich die Wildvรถgel zunehmend in den Rastgebieten, das Risiko der รœbertragung und Verbreitung des Erregers ist deshalb als sehr hoch einzustufen. Die jetzt durch Erlass angewiesene risikoorientierte Aufstallung soll den Kontakt zwischen Wildvรถgeln und Hausgeflรผgel unterbinden und so ein รœbergreifen auf Nutzgeflรผgel verhindern.ยซ

Der Erlass sieht vor, dass in bestimmten Risikogebieten, wie z.B. Feuchtgebieten oder Uferflรคchen, in denen Wildvรถgel รผblicherweise rasten, Hรผhner, Truthรผhner, Perlhรผhner, Rebhรผhner, Fasane, Wachteln, Enten und Gรคnse (=Geflรผgel, ausgenommen Laufvรถgel) aufgestallt werden. Das bedeutet, dass das Geflรผgel nur in geschlossenen Stรคllen oder mit bestimmten Schutzvorrichtungen, die den Kontakt sicher unterbinden, gehalten werden dรผrfen.

In Sachsen wurden im Nachgang zum Geflรผgelpestgeschehen 2016/2017 die Gebiete ermittelt, in denen aufgrund der Wildvogelpopulation ein erhรถhtes Eintragsrisiko besteht. Bei der Risikobeurteilung werden neben den konkreten HPAI-Fรคlle der vergangenen und aktuellen Seuchengeschehen insbesondere folgende Faktoren berรผcksichtigt:

* die Geflรผgeldichte je km2
* bekannte Gebiete mit hoher Wildvogeldichte/Wildvogelrast-, Wildvogelschlaf- und Wildvogelsammelplรคtze auf Basis der Ergebnisse der Wasservogelzรคhlungen (WVZ)
* die Gewรคsserstrukturen

Die Lebensmittelรผberwachungs- und Veterinรคrรคmter der Landkreise werden nun entsprechend der regionalen Bedrohungslage im Rahmen von Allgemeinverfรผgungen die Gebiete festlegen, in denen die Stallpflicht gilt.

Staatsministerin Kรถpping betont: ยปDas Modell der risikobasierten Stallpflicht ist Ergebnis der Evaluierung des vergangenen Geflรผgelpestgeschehens. Als abgestuftes risikobasiertes Handlungssystem erlaubt es, anhand der regionalen Besonderheiten und abhรคngig von Verlauf und Intensitรคt des Geflรผgelpestgeschehens vor Ort รผber eine Aufstallung zu entscheiden. Auf diese Art wird es nur dort zu Belastungen kommen, wo dies aufgrund des Seuchengeschehens erforderlich ist.ยซ