Leipzig: Querdenker von Polizei eingekesselt

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Querdenker von der Polizei eingekesselt

Leipzig. Acht Kundgebungen waren am Samstag geplant.

Die Polizeidirektion Leipzig hatet am Samstag Unterstützung aus sechs N+Bundesländern und der Bundespolizei. Im Stadtgebiet Leipzig waren mehrere Versammlungen angemeldet und genehmigt, die im Zeitraum von 10:00 Uhr bis circa 18:00 Uhr stattfanden. Die Versammlungen »Falun Gong“ und »Friede durch Jesus Christus« mit Teilnehmerzahlen im einstelligen Bereich verliefen friedlich und störungsfrei.

An der südlichen Opernseite des Augustusplatz und am Gewandhaus begannen gegen 13:00 Uhr die Versammlungen zum Einen aus dem Querdenkerumfeld und zum Anderen vom Leipziger Aktionsnetzwerk „Leipzig nimmt Platz“  Die Teilnehmerzahlen wuchsen laut Versammlungsbehörde insgesamt auf circa 1.000 Personen an. Die Versammlung endete gegen 18:00 Uhr. Eine weitere Versammlung von »Leipzig nimmt Platz« am kleinen Wilhelm Leuschner Platz begann zur gleichen Zeit mit Teilnehmern im zweistelligen Bereich und wurde gegen 17:05 Uhr beendet. Dort waren im Verlauf bis zu 500 Teilnehmer.

Die Versammlung »Das Leben nach Corona«, die gegen 13:00 Uhr eigentlich auf dem Kurt-Masur-Platz stattfinden sollte, fand nicht statt. Bis circa 15:00 Uhr wurde die genehmigte Anzahl von 500 Personen erreicht, sodass die Versammlungsbehörde entschied, dass weiteren Teilnehmern der Zutritt verwehrt wird. Da der Versammlungsanmelder zudem ein unvollständiges Attest zur Maskenbefreiung vorlegte, dass durch die Versammlungsbehörde nicht akzeptiert wurde, wurde die Anmeldung durch den Versammlungsleiter gegen 15:15 Uhr zurückgezogen. Alle Personen, die an der Versammlung teilnehmen wollten, wurden sodann aufgefordert, den Bereich friedlich zu verlassen. Dem wurde nachgekommen.

Querdenker waren zeitweise ohne Polizeibegleitung in der Innenstadt unterwegs. Bundespolizisten beobachteten den Aufzug aus der Ferne

Im weiteren Verlauf verteilten sich dann die ursprünglichen Teilnehmer vom Kurt-Masur-Platz sowie Teilnehmer der Gegenproteste im Bereich der Innenstadt (Markt/Große Fleischergasse), am Wilhelm-Leuschner-Platz sowie an der Westseite des Hauptbahnhofes. An allen drei Orten wurde versucht, Spontandemonstrationen anzumelden. Gegen 16:40 Uhr wurde durch die Versammlungsbehörde entschieden, dass keine der Spontanversammlungen genehmigt wird. Querdenker formierten sich zu einem durch die Corona-Schutz-Verordnung verbotenen Protestmarsch um auf den Ring vorzustoßen. Aufgrund fehlender Polizeibeamten standen sich Querdenker und Gegenprotest zeitweise mehrfach gegenüber, da Gegendemostranten den Weg zum Ring versperrten.  Zu diesem Zeitpunkt war es wohl eher Glück als Polizeitaktik, dass es zu keinen größeren Auseinandersetzungen gekommen ist.

Querdenker und Gegendemonstraten stießen mehrfach aufeinander

Schlussendlich stoppte die Polizei den Aufzug in der Großen Fleischergasse. Die Teilnehmer wurden dann in der Folge durch Lautsprecherdurchsagen sowie Aufforderungen des Kommunikationsteams gebeten, die Orte zu verlassen. Die Ansammlungen am Hauptbahnhof sowie am Wilhelm-Leuschner-Platz lösten sich zügig auf.

Im Bereich des Marktes sowie der großen Fleischergasse verzögerte sich der Abgang bis in die Abendstunden, da ein Zusammentreffen verschiedener Gruppierungen verhindert werden musste. „Dazu machte es die Anwendung von einfacher körperlicher Gewalt seitens der Polizeibeamten erforderlich„, teilte die Polizei mit. Vereinzelt gab es auch Angriffe auf Polizeibeamte in Form von Steinwürfen. Desweiteren wurden Polizisten aus den Reihen der Querdenker mit Eiern beworfen oder versucht die Polizeikette zu durchbrechen. Auch das Ableiten von jeweils 30iger Gruppen wurde seitens der Querdenker nicht akzeptiert, sodass es hier zu einem Durchbruch der regulierenden Polizeikette kam und etwa 200 Teilnehmer geschlossen in Richtung Markt abzogen und sich auch dort wieder sammelten.

Demonstranten brachen durch eine Polizeikette

Insgesamt soll es laut Polizei zu zwei Festnahmen sowie insgesamt 18 Straftaten gekommen sein (Stand 20 Uhr am Demotag). Unter den Straftaten waren demnach zehn Körperverletzungsdelikte sowie drei Landfriedensbrüche. Fünf der Straftaten wurden bislang bekannt gemacht und neun Tatverdächtige ermittelt. Wegen des Angriffes auf einen Journalisten erfolgte von Amtswegen eine Anzeige gegen Unbekannt. Es wurden 113 Ordnungswidrigkeitsanzeigen wegen Verstoßes gegen die Sächsische Corona Schutzverordnung gefertigt und 44 Platzverweise verhangen. Im Einsatz wurde eine Beamtin leicht verletzt, sie sei aber weiterhin dienstfähig. Um die sichere und störungsfreie An- und Abreise der friedlichen Versammlungsteilnehmer zu gewährleisten, war die Bundespolizei wieder mit starken Kräften am Hauptbahnhof Leipzig, den umliegenden Haltepunkten und Bahnhöfen und in den Zügen präsent.

Im Rahmen der Anreisephase wurden u.a. 40 Versammlungsteilnehmern aus dem rechten Spektrum, bei denen der Verdacht bestand, dass sie unerlaubt Pyrotechnik mitführten, einer Identitätsfeststellung sowie Durchsuchungs-maßnahmen unterzogen. Darüber hinaus wurden die Personen und mitgeführten Sachen durchsucht. Dabei stellte die Bundespolizei unter anderem zehn Fahndungstreffer sowie einen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz und einen Verstoß gegen das Versammlungsgesetz fest. Eine Person leiste Widerstand gegen die polizeilichen Maßnahmen. Körperverletzungsdelikte waren zu verzeichnen. 616 Platzverweise wurden erteilt. „Im Rahmen der Rückreisephase wurden Teile der Zu- und Abgänge zum Hauptbahnhof gesperrt, um u.a. ein Aufeinandertreffen rivalisierender Versammlungsteilnehmer zu verhindern. Der Zugang zum Hauptbahnhof war für Reisende jedoch jederzeit möglich.„, resümiert die Bundespolizei. Der Polizeiführer der Bundespolizei,  Polizeidirektor Markus Pfau zum Einsatz: „Wir hatten es heute abermals mit einer sehr dynamischen Lageentwicklung im Zusammenhang mit dem Versammlungsgeschehen zu tun. Durch Handeln und Präsenz der Einsatzkräfte ist es uns gelungen, die friedliche und geordnete An- und Abreise der Versammlungsteilnehmer sicherzustellen und die Sicherheit auf Bahnanlagen auch für die sonstigen Reisenden zu gewährleisten.“