Krankheit im Arbeitsrecht

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Foto: pixabay

Jeder kennt es, krank im Bett und ein Arbeiten ist nicht mehr möglich. Nun heißt es den Chef anrufen und sich krank melden, doch wie verträgt sich das Kranksein eigentlich mit dem Arbeitsrecht? Rechtsanwalt Dr. Hans-Martin Flotho, Fachanwalt für Arbeitsrecht, beantwortet uns die wichtigsten Fragen:

Dr Flotho webWenn der Arbeitnehmer krank ist, erhält er seinen Lohn weiter. Ist das immer so?

Dr. Flotho: Im Regelfall ja. Aber: Hat der Arbeitnehmer die Krankheit selbst verschuldet, entfällt sein Lohnanspruch. Dies gilt etwa, wenn er sich beim Sport verletzt, weil er gegen anerkannte Regeln der Sportart grob verstoßen hat.

Die Entgeltfortzahlung ist auf 6 Wochen begrenzt. Gibt es hiervon Ausnahmen?

Dr. Flotho: Ja. Wenn nach Ablauf der 6 Wochen eine andere Krankheit auftritt. Dann beginnt der 6-Wochen-Zeitraum erneut.

Wann und wie muss sich der Arbeitnehmer krank melden?

Dr. Flotho: Gleich am ersten Tag seiner Arbeitsunfähigkeit muss der Arbeit-nehmer im Betrieb anrufen. Und zwar, soweit möglich, gleich früh morgens. Er muss dabei auch mitteilen, wie lange er voraussichtlich fehlen wird. Hier genügt eine persönliche Prognose.

Und wann muss der „gelbe Schein“ vorgelegt werden?

Dr. Flotho: Wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als 3 Kalendertage dauert. Dann muss der Arbeitnehmer die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbe-scheinigung spätestens am nächsten Tag vorlegen.

Muss der kranke Arbeitnehmer zu einem Personalgespräch im Betrieb erscheinen?

Dr. Flotho: Nur in Ausnahmefällen. Nämlich dann, wenn es aus betrieblichen Gründen unverzichtbar ist, den Arbeitnehmer in den Betrieb einzubestellen. Und natürlich muss der Arbeitnehmer hierzu gesundheitlich in der Lage sein. Zu einem telefonischen Gespräch muss der Arbeitnehmer im Regelfall auch während seiner Krankheit bereit sein.

Wie wirkt sich eine lange Erkrankung auf den Urlaubsanspruch aus?

Dr. Flotho: Der Urlaubsanspruch bleibt zunächst bestehen. Er verfällt allerdings 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres, in dem der Urlaubsanspruch entstanden war, krankheitsbedingt aber nicht genommen werden konnte.

Kündigung während der Krankheit. Ist das zulässig?

Dr. Flotho: Ja!

Wann kann der Arbeitgeber wegen einer Krankheit kündigen?

Dr. Flotho: Voraussetzung ist zunächst eine negative Gesundheitsprognose. Es muss also mit weiteren Erkrankungen des Arbeitnehmers zu rech-nen sein. Oder es muss eine Genesung in absehbarer Zeit unwahr-scheinlich sein.

Und dann kann schon gekündigt werden?

Dr. Flotho: Nein! Hinzukommen muss, dass die zu erwartenden Fehlzeiten zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Interessen des Arbeitgebers führen. Nur wenn diese Interessen die persönlichen Interessen des Arbeitnehmers überwiegen, ist eine Kündigung wegen Krankheit möglich.

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