Sachsen. Die sächsischen Schulträger können ab sofort Förderanträge für ihre Schulen zur Ausstattung mit mobilen Endgeräten wie Laptops beantragen.
Sachsen hat dazu heute eine Förderverordnung verabschiedet. Insgesamt liegen rund 28 Millionen Euro im Fördertopf – 25 Millionen vom Sofortausstattungsprogramm des Bundes und 2,7 Millionen Euro Landesmittel. »Wir können damit rund 30.000 bis 40.000 Geräte anschaffen. Das Programm leistet damit einen Beitrag zu mehr Bildungsgerechtigkeit«, teilte Kultusminister Christian Piwarz mit. Neben Laptops, Notebooks und Tablets können auch Software-Programme für das digitale Lernen und Videokameras angeschafft werden. Die Staatsregierung hat den Haushalts- und Finanzausschuss des Sächsischen Landtages darum gebeten, die 2,7 Millionen Euro Landesmittel zur Kofinanzierung freizugeben. Die Befassung durch den Haushalts- und Finanzausschuss erfolgt am 22. Juli 2020. Erst nach Freigabe durch den Ausschuss können die Gelder zur Verfügung stehen.
»Wir haben uns bei der Förderung für ein unbürokratisches Verfahren entschieden, damit den Schulen die Geräte zu Beginn des neuen Schuljahres zur Verfügung stehen«, erklärte Piwarz. Die Schulträger (öffentlicher Schulen, staatlich anerkannte Ersatzschulen und Internationale Schulen) stellen einen elektronischen Förderantrag bei der Sächsischen Aufbaubank. Die Auszahlung erfolgt direkt nach der Bewilligung. Die Geräte werden von den Schulträgern beschafft, die diese den Schulen zur Verfügung stellen. Die Schulen vor Ort sollen entsprechend dem Bedarf darüber entscheiden, welchen Schülern die Geräte leihweise zur Verfügung gestellt werden. Die Geräte bleiben im Eigentum des Schulträgers.
Bei dem insgesamt 500 Millionen Euro Sofortausstattungsprogramm des Bundes handelt es sich um eine Ergänzung zum »DigitalPakt Schule 2019 bis 2024«. Aus diesem Programm stehen Sachsen zusätzlich 25 Millionen Euro Bundesmittel für mobile Endgeräte an den Schulen zur Verfügung.