S45: Vollsperrung in Klinga

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Symbolbild/pixabay Baustelle

Klinga. Ab Montag, den 20. Juli, beginnen auf der S 45 bei Klinga die Arbeiten zwischen der Staudnitzstraße und der A 14-Anschlussstelle Klinga zur Erneuerung der Fahrbahn.

In weiteren Abschnitten folgen Arbeiten in der Ortslage Klinga bis zur Einmündung der S 49. Im Bereich der Arbeiten wird die S 45 bis voraussichtlich Anfang Dezember voll gesperrt.

Die Baumaßnahme erstreckt sich über eine Gesamtlänge von rund 1,9 Kilometern. Dabei wird zunächst die Asphaltdeckschicht in einem Bereich von über 200 Metern zwischen der A 14-Anschlussstelle Klinga und dem Ortsausgang bis voraussichtlich zur 31. Kalenderwoche erneuert. Im Anschluss erfolgt ein Austausch der Asphaltdeck- und Asphaltbinderschicht von der Kreuzung mit der S 49 bis zum Finkenweg. Im letzten Bauabschnitt wird zwischen dem Finkenweg und der Einmündung K 8363/ Staudnitzstraße  voraussichtlich ab Mitte September die Erneuerung der Fahrbahnbefestigung durchgeführt.

Darüber hinaus erfolgen in der Ortdurchfahrt Klinga Arbeiten an den Gehwegen. Die beidseits der Fahrbahn verlaufenden Bordrinnen werden durch 2-zeilige Pflasterrinnen ersetzt. Im Bereich des ehemaligen Konsums südlich der Einmündung Siedlung werden zudem die bestehenden Längsparkplätze rückgebaut und die Flächen neu gestaltet.

Die Verkehrsumleitung erfolgt während der Bauzeit in beiden Richtungen über Ammelshain, die K 8364 bis Naunhof, über die „Ladestraße“ zur K 8371 und über die S 49 schließlich wieder auf die S 45. Auf der A 14 wird in beiden Fahrtrichtungen darauf hingewiesen, dass die Ortslage Klinga gesperrt ist und die Anschlussstellen Grimma bzw. Naunhof zu nutzen sind.

Es handelt sich bei der Maßnahme um ein Gemeinschaftsvorhaben mit der Gemeinde Parthenstein, den Kommunalen Wasserwerken Grimma-Geithain GmbH und dem Abwasserzweckverband zur Reinhaltung der Parthe. Die Kosten der Maßnahme belaufen sich auf rund 680.000 Euro. Sie werden in weiten Teilen mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes. Die zuwendungsfähigen Kosten der Gemeinde Parthenstein werden nach der Richtlinie für die Förderung von Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger (RL KStB) zu 90 Prozent vom Freistaat Sachsen gefördert.