Klinga. Ab Montag, den 20. Juli, beginnen auf der S 45 bei Klinga die Arbeiten zwischen der Staudnitzstraรe und der A 14-Anschlussstelle Klinga zur Erneuerung der Fahrbahn.
In weiteren Abschnitten folgen Arbeiten in der Ortslage Klinga bis zur Einmรผndung der S 49. Im Bereich der Arbeiten wird die S 45 bis voraussichtlich Anfang Dezember voll gesperrt.
Die Baumaรnahme erstreckt sich รผber eine Gesamtlรคnge von rund 1,9 Kilometern. Dabei wird zunรคchst die Asphaltdeckschicht in einem Bereich von รผber 200 Metern zwischen der A 14-Anschlussstelle Klinga und dem Ortsausgang bis voraussichtlich zur 31. Kalenderwoche erneuert. Im Anschluss erfolgt ein Austausch der Asphaltdeck- und Asphaltbinderschicht von der Kreuzung mit der S 49 bis zum Finkenweg. Im letzten Bauabschnitt wird zwischen dem Finkenweg und der Einmรผndung K 8363/ Staudnitzstraรeย voraussichtlich ab Mitte September die Erneuerung der Fahrbahnbefestigung durchgefรผhrt.
Darรผber hinaus erfolgen in der Ortdurchfahrt Klinga Arbeiten an den Gehwegen. Die beidseits der Fahrbahn verlaufenden Bordrinnen werden durch 2-zeilige Pflasterrinnen ersetzt. Im Bereich des ehemaligen Konsums sรผdlich der Einmรผndung Siedlung werden zudem die bestehenden Lรคngsparkplรคtze rรผckgebaut und die Flรคchen neu gestaltet.
Die Verkehrsumleitung erfolgt wรคhrend der Bauzeit in beiden Richtungen รผber Ammelshain, die K 8364 bis Naunhof, รผber die โLadestraรeโ zur K 8371 und รผber die S 49 schlieรlich wieder auf die S 45. Auf der A 14 wird in beiden Fahrtrichtungen darauf hingewiesen, dass die Ortslage Klinga gesperrt ist und die Anschlussstellen Grimma bzw. Naunhof zu nutzen sind.
Es handelt sich bei der Maรnahme um ein Gemeinschaftsvorhaben mit der Gemeinde Parthenstein, den Kommunalen Wasserwerken Grimma-Geithain GmbH und dem Abwasserzweckverband zur Reinhaltung der Parthe. Die Kosten der Maรnahme belaufen sich auf rund 680.000 Euro. Sie werden in weiten Teilen mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sรคchsischen Landtags beschlossenen Haushaltes. Die zuwendungsfรคhigen Kosten der Gemeinde Parthenstein werden nach der Richtlinie fรผr die Fรถrderung von Straรen- und Brรผckenbauvorhaben kommunaler Baulasttrรคger (RL KStB) zu 90 Prozent vom Freistaat Sachsen gefรถrdert.