Sieben Storchenhorste in Grimma besetzt

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Symbolbild/pixabay

Grimma. Die Storchenhorste in Beiersdorf, in Großbardau, in Nerchau, in Kleinbothen, in Göttwitz sowie in Mutzschen sind mit Brutpaaren besetzt.

Damit sich Meister Adebar auch weiterhin wohlfühlen kann, ist jede Störung im Umkreis von einem Kilometer vom Nest unerwünscht. Nach geltendem Naturschutzrecht ist es sogar verboten, wildlebende Tiere mutwillig und ohne vernünftigen Grund zu beunruhigen. Im Rahmen der Fortschreibung des sächsischen Artenschutzprogrammes „Weißstorch“ haben sich die Naturschutzbehörden darauf verständigt, dass Feuerwerke zu untersagen sind.

Schon allein aus dem Grund, dass Störche in der regionalen Kultur eine große Rolle spielen, sollte alles getan werden, diese Vögel zu schützen und auf das Abbrennen von Feuerwerken in der Nähe von Storchenhorsten während der Brutzeit und Aufzuchtzeit der Jungen zu verzichten. Von Seiten des Sächsischen Umweltministeriums wird darauf hingewiesen, dass eine erhebliche Störung von Weißstörchen während der Brutzeit eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann. Die genauen Standorte und Umgebungskarten finden Sie unter www.grimma.de/storch2020.