Rechtsmittel eingelegt – Waldschulenprozess könnte neu aufgerollt werden

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Foto: pixabay

Grimma. Im Fall der zwei Mitarbeiterinnen der Waldschule Grimma, welche behinderte Kinder misshandelt haben sollen, haben die Angeklagten und ihre Verteidigerinnen nun Rechtsmittel eingelegt.

Anfang Januar wurden zwei Pädagoginnen der Förderschule „Waldschule Grimma“ durch das Amtsgericht Grimma zu Geldstrafen mit jeweils 8.000 € bzw. 4.000 € verurteilt. (wir hatten berichtet). Bei den eingelegten Rechtsmitteln stehe allerdings noch nicht fest ob es sich um eine Berufung oder eine Revision handel, teilte ein Gerichtssprecher mit. Erst dann könne entschieden werden, ob der Prozess vor dem Landgericht Leipzig noch einmal neu verhandelt wird oder ob das Oberlandesgericht Dresden das Urteil nur auf Rechtsfehler überprüfen muss.

Binnen eines Monats müssen sich die Angeklagten und ihre Verteidigerinnen für eines der beiden Rechtsmittel entscheiden. Beide Angeklagten schwiegen in erster Instanz zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft.

 

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