Ausweitung der sächsischen Unternehmens-Soforthilfe startet am Freitag

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Symbolbild/pixabay

Sachsen. Rund 15.000 Anträge seien bislang für das Soforthilfe-Programm »Sachsen hilft sofort« bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank (SAB) eingegangen. Seit dem 23. März können Unternehmen – auch Soloselbstständige – mit einem Jahresumsatz von bis zu einer Million Euro von diesem Darlehensprogramm profitieren und Hilfen bis zu 50.000 Euro beantragen.Außerdem wurden die Bedingungen angepasst.

Die notwendige Richtlinie zur Ausweitung von »Sachsen hilft sofort« auf größere mittelständische Unternehmen wurde Mittwochabend vom Kabinett beschlossen. Die Bearbeitung des erweiterten Programmes startet am Freitag, dem 17. April. Dann stellt die SAB in ihrem Förderportal den elektronischen Förderantrag auch online.

Schon ab morgen, 16. April, können Unternehmen, die bis zu 100 Mitarbeiter beschäftigen und mehr als eine Million Euro Jahresumsatz erzielen, die Antragstellung vorbereiten. Dann ist auf der Webseite der SAB ein Formular für die erforderliche Bestätigung der Zuwendungsvoraussetzungen durch einen unabhängigen Dritten, z. B. eines Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers, verfügbar. Liegt diese Bestätigung vor, können die größeren Unternehmen das Soforthilfe-Darlehen ab dem 17. April 2020 beantragen. Möglich sind Darlehensbeträge bis zu 100.000 Euro.

Wirtschaftsminister Martin Dulig: »Fast 15.000 eingereichte Anträge sprechen eine eindeutige Sprache. Auch von Unternehmen selbst haben wir die klare Botschaft erhalten, dass das Darlehensprogramm ihnen langfristig mehr hilft, als eine einmalige und kurzfristige Finanzspritze.«

Die Erweiterung ist ebenfalls zinsfrei und nachrangig, muss in den ersten drei Jahren nicht getilgt werden. Anschließend haben die Darlehensnehmer sieben Jahre Zeit, um das Geld zurückzuzahlen. Nachrangig bedeutet: Ein solches Darlehen funktioniert wie ein Plus auf der Einnahmeseite des Unternehmens. So werden Bonität und Kreditwürdigkeit direkt gestärkt.

Neu ist, dass derjenige, der nach drei Jahren die Summe bereits zurückgezahlt hat, einen Bonus von zehn Prozent auf den von ihm aufgenommenen Betrag erhält.
Unternehmen, die nicht in der Lage sind, ihre entstandenen Verluste auf Grund der Corona-Pandemie aus dem Jahr 2020 in den ersten drei Jahren nach Aufnahme des Darlehens auszugleichen, bekommen bis zu 20 Prozent erlassen. Die bisherigen Konditionen und Regelungen für Unternehmen bis zu einer Million Euro Jahresumsatz bleiben unverändert. Die neue Bonusregelung gilt aber auch für diese.

Die SAB ist für die zügige Abarbeitung der Förderanträge bestens aufgestellt: Sie hat seit Start des Soforthilfe-Darlehens und des Zuschussprogramms des Bundes rund 600 Mitarbeiter für die Bearbeitung von Anträgen eingesetzt und wird zusätzlich mit 39 Mitarbeitern des Landesamtes für Steuern und Finanzen unterstützt. Gearbeitet wird im Schichtbetrieb und auch am Wochenende. So hat die SAB bis 14. April (22 Uhr) von den fast 15.000 Anträgen auf Soforthilfe-Darlehen bereits 5.764 bewilligt. Parallel dazu wurden fast 60.000 Anträge auf Zuschüsse des Bundes entgegengenommen. Davon sind fast 40.000 Anträge abschließend bearbeitet und bereits ausgezahlt worden.