Minimale Anpassung der Entgelte für Wasser und Abwasser

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Foto: pixabay

Landkreis Leipzig. Mit 6,35 Millionen Euro im Trinkwasserbereich und 8,69 Millionen Euro im Bereich der Abwasserbeseitigung investiert die Kommunale Wasserwerke Grimma-Geithain GmbH (KWW) auch 2017 wieder erheblich in die Erneuerung und Ertüchtigung ihrer Infrastruktur. Die Verbandsversammlung des Versorgungsverbandes Grimma-Geithain (VVGG) hatte den Investitionsplan 2017 auf ihrer Sitzung am 14. Dezember 2016 beschlossen.

Trinkwasserversorgung: Grundentgelt bleibt unverändert

Ein weiterer wichtiger Tagesordnungspunkt war auch die neue Kalkulation der Entgelte. „Wir sind laut Kommunalabgabengesetz dazu verpflichtet, unsere Entgelte nach spätestens fünf Jahren erneut zu kalkulieren. Wir haben uns für einen Drei-Jahres-Rhythmus entschieden und die Entgelte für den Zeitraum 2017 bis 2019 kalkuliert“, informiert VVGG-Geschäftsführer Lutz Kunath. Danach zahlen die Kunden des VVGG für die Trinkwasserversorgung ab dem 1. Januar 2017 mit 1,77 Euro je Kubikmeter zwei Cent pro Kubikmeter Trinkwasser mehr. Das jährliche Grundentgelt bleibt mit 96 Euro unverändert. Eine dreiköpfige Familie im Verbandsgebiet mit einem durchschnittlichen Trinkwasserverbrauch von 27 Kubikmetern pro Jahr muss damit im Jahr nicht einmal zwei Euro mehr aufbringen. Die Kostensteigerung liegt bei 0,7 Prozent und somit weit unter einer 3-Jahres-Inflation.

Zentrale Abwasserentsorgung: Ein Cent pro Kubikmeter mehr

Ebenfalls nur eine minimale Erhöhung der Entgelte kommt ab Januar 2017 im Abwasserbereich auf die VVGG-Kunden zu. Hier steigt das Mengenentgelt für die zentrale Entsorgung des Abwasser um einen Cent pro Kubikmeter: von 2,93 auf 2,94 Euro. Keine Veränderung gibt es beim Grundentgelt, das auch im neuen Kalkulationszeitraum bei 112,20 Euro pro Jahr liegen wird. Die Kostensteigerung für die dreiköpfige Durchschnittsfamilie im Einfamilienhaus mit zentralem Abwasseranschluss liegt bei 0,2 Prozent – oder 81 Cent im Jahr.

Für Grundstücke, die nicht an einen öffentlichen Kanal angeschlossen sind, liegt das Entgelt künftig bei 2,04 Euro je Kubikmeter. Im Vergleich: Bis Ende 2016 lagen die Kosten bei 1,94 Euro je Kubikmeter.

Dezentrale Entsorgung: Unternehmen führen Anfahrtspauschale ein

Mengenabhängige Kostensteigerungen von bis zu 40 Prozent kommen auf die Kunden mit einer Kleinkläranlage oder Sammelgrube auf ihrem Grundstück zu. Hier ist der VVGG nach Aussage seines Geschäftsführers gezwungen, die Anfahrtspauschale der Transportunternehmen in Höhe von 32,73 Euro pro Abfuhr an seine Kunden weiterzugeben. Allerdings handele es sich dabei um markt- und ortsübliche Preise, macht Lutz Kunath deutlich. Das Mengenentgelt für die Entsorgung des Klärschlamms liegt ab dem 1. Januar 2017 bei 35,48 Euro pro Kubikmeter (bisher 34 Euro pro Kubikmeter). Allerdings, betont Kunath, würden Kunden mit der vom Gesetzgeber vorgeschriebenen vollbiologischen Kleinkläranlage auf ihrem Grundstück sogar deutlich sparen. Denn Kleinkläranlagen, die dem Stand der Technik entsprechen, müssten nur alle zwei Jahre geleert werden. Was in Summe eine Ersparnis von knapp 50 Prozent bringt.

Die Anfahrtspauschale von 32,73 Euro gilt ebenfalls für abflusslose Sammelgruben. Das Mengenentgelt für die Abfuhr des Fäkalwassers liegt neu bei 14,75 Euro pro Kubikmeter und damit geringer als bisher mit 17 Euro pro Kubikmeter. Damit steigen die Kosten in diesem Bereich – resultierend aus der Anfahrtspauschale – insgesamt um 25 Prozent.

Das Entgelt zur Ableitung des Niederschlagswassers ist nicht angepasst worden. Es liegt weiterhin bei 99 Cent pro Quadratmeter versiegelter Fläche.

Neue Kalkulation unabhängig vom Ende des rechtlichen Vergleichs zwischen VVGG und OEWA

„Der im November 2016 mit einem Vergleich beendete Rechtsstreit zwischen dem VVGG und der OEWA Wasser und Abwasser GmbH als Betriebsführer ist nicht der Anlass für die bereits im September erstellte neue Kalkulation der Entgelte gewesen“, betont Lutz Kunath ausdrücklich. Der erzielte Vergleich zwischen den Partnern behandelte die Anpassung des Betriebsführungsentgeltes der OEWA hinsichtlich des Anstiegs der zu betreuenden wasserwirtschaftlichen Anlagen.

Quelle: PM OEWA WASSER UND ABWASSER GMBH