A14: Prozessauftakt nach tödlichem Unfall

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Foto: Sören Müller (Archiv)

Grimma. Am 18. Januar wird gegen den mutmaßlichen Verursacher des schweren Verkehrsunfalls vom  27. Mai 2015 auf der BAB 14 in Höhe der Raststätte Muldental das Verfahren am Amtsgericht eröffnet.

Bei diesem Unfall wurde damals ein Autofahrer getötet und ein weiterer Autofahrer so schwer verletzt, dass er immernoch im Koma liegt. Die beiden Beifahrerinnen wurden schwer verletzt und zwei Kinder leicht verletzt. Fünf Fahrzeuge waren damals in den Unfall verwickelt.  Dem 37-jährigen Fahrer, ein tschechischer Staatsbürger  wird durch die Staatsanwaltschaft fahrlässige Tötung in Tateinheit mit fünffacher fahrlässiger Körperverletzung vorgeworfen.

Laut dem Stand der Ermittlungen habe er ein Stauende nach stockendem Verkehr übersehen.  Mit  67 bis 72km/h soll er auf einen vor ihm fahrenden LKW gefahren sein, dabei kam er nach Links von der Spur ab und kam dann wieder nach rechts ab. Dabei sei er auf einen Wohnwagenanhänger geprallt. Der Anhänger und das ziehende Fahrzeug drehte sich durch den Aufprall und wurde unter einen LKW geschoben. Dabei erlitt der PKW Fahrer tödliche Verletzungen. Laut Staatsanwaltschaft sei der Unfall vermeidbar gewesen, da das Stauende gut sichtbar gewesen sei. 

Mehrere Zeugen und ein Sachverständiger wurden zur öffentlichen Verhandlung am 18. Januar um 9.30 Uhr in Saal S202 geladen.