Bürgerbüro meldet Daten für Freiwilligen Wehrdienst

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Grimma. Info der Stadtverwaltung.

Die Meldebehörde übermittelt entsprechend § 58 c Abs. 1 Soldatengesetz jährlich bis zum 31. März dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden: 1. Familienname, 2. Vornamen, 3. Gegenwärtige Anschrift. Die Datenübermittlung ist nur zulässig, soweit die betroffenen Personen gem. § 36 Abs. 2 Bundesmeldegesetz nicht im Bürgerbüro Grimma, Markt 17 in 04668 Grimma oder deren Außenstellen widersprochen haben.