Grimma. Die „Wohngeldreform 2020“ entlastet Haushalte mit geringem Einkommen stรคrker bei den Wohnkosten. In den Grimmaer Bรผrgerbรผros ist die Broschรผre „Wohngeld 2020 Ratschlรคge und Hinweise“ ab sofort erhรคltlich.
Das Heft enthรคlt Kurzinformationen zur Wohngeldreform und die neuen Wohngeldtabellen. Zudem finden Interessierte auf der Website des Bundesministeriums des Innernย einen Link zum Wohngeldrechner.
Was ist Wohngeld? Das Wohngeld wird als Mietzuschuss (fรผr Mieterinnen und Mieter) oder als Lastenzuschuss (fรผr selbstnutzende Eigentรผmerinnen und Eigentรผmer) geleistet. Wohngeld ist kein Almosen des Staates. Wer zum Kreis der Berechtigten gehรถrt, hat darauf einen Rechtsanspruch. Wohngeld wird nur an Personen geleistet, die keine Transferleistungen (wie z. B. Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) beziehen, da bei Transferleistungen die Unterkunftskosten bereits berรผcksichtigt werden.
Wer hat grundsรคtzlich Anspruch auf Wohngeld? Mieterinnen und Mieter als auch Eigentรผmerinnen und Eigentรผmer kรถnnen einen Zuschuss zu ihren Wohnkosten erhalten. Antrรคge auf Wohngeld kรถnnen bei der Wohngeldbehรถrde der Stadt Grimma gestellt werden.
Wovon hรคngt die Hรถhe des Wohngeldes ab? Ob jemand Wohngeldanspruch hat und wenn ja in welcher Hรถhe, hรคngt von drei Faktoren ab: Anzahl der zu berรผcksichtigenden Haushaltsmitglieder, Hรถhe des wohngeldrechtlichen Gesamteinkommens, Hรถhe der zuschussfรคhigen Miete bzw. der Belastung (bei Eigentรผmerinnen und Eigentรผmern).