Grimma. Am Donnerstag, den 23. Januar, trifft sich 17.00 Uhr der Stadtrat im Rathaussaal, Markt 27, zu seiner ersten Sitzung im neuen Jahr.
Nach den Bรผrgeranfragen nehmen die Stadtrรคte die Abwรคgung der Stellungnahmen der Trรคger รถffentlicher Belange, Nachbargemeinden und Bรผrger zum Bebauungsplan Nr. 99 „Wohnbebauung Rathenaustraรe, Nerchau“ der Stadt Grimma vor.
Ein Beschluss ist fรผr die 1. รnderung der 1. Teilรคnderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Neue Muldenbrรผcke“ zu fassen. Anschlieรend liegt der Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 101 „Wohnbebauung Tanndorfer Straรe, Kรถssern“ als Bebauungsplan unter der Einbeziehung von Auรenbereichsflรคchen im beschleunigten Verfahren ohne Umweltbericht gemรคร ยง 13b BauGB zur Beschlussfassung vor.
Auch รผber die Verรคuรerung des Grundstรผcks Fremdiswalde 94, Gemarkung Fremdiswalde, Flurstรผck 137/4 haben die Stadtrรคte zu befinden. Des Weiteren geht es um den Ankauf des Grundstรผcks Grimma, Dรผrrweitzschen, Am Festplatz 4 der Gemarkung Dรผrrweitzschen, Flurstรผck 45/3. Beim nรคchsten Tagesordnungspunkt geht es um die Anlage freier liquider Mittel. Schlieรlich folgen Informationen aus der Verwaltung, den Ortsteilen sowie die Anfragen der Stadtrรคte.