36 Kakadus und Papageien gesichert

Staatsanwaltschaft Dresden ordnet Notveräußerung an

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Symbolbild/pixabay

Dresden. Die Staatsanwaltschaft Dresden führt derzeit ein Ermittlungsverfahren gegen einen Beschuldigten u.a. wegen Betrugs in fünf Fällen, Bankrotts sowie Insolvenzverschleppung.

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, als Geschäftsführer einer Bau GmbH mit mindestens vier Bauherren und einem Immobilienkäufer Verträge über die Errichtung oder Sanierung von Bauwerken als Generalunternehmer abgeschlossen zu haben, bei denen er zugleich auch als Vermittler der erforderlichen Baufinanzierung auftrat. Entsprechend seiner vorgefassten Absicht erbrachte der Beschuldigte an den Objekten sodann keine nennenswerten Bau- oder Planungsleistungen, sondern vereinnahmte aus den von ihm vermittelten Darlehn unrechtmäßig im Voraus gezahltes Baugeld im Namen der von ihm vertretenen GmbH in Höhe von ins-gesamt 414.535,53 Euro.

In dem Verfahren hat die Staatsanwaltschaft Dresden am 01.10.2019 umfangreiche Maßnahmen der Vermögensabschöpfung zugunsten der Geschädigten durchgeführt. Neben einem Auto im Wert von ca. 40.000,00 Euro und etwas Bargeld wurden beim Beschuldigten 36 hochwertige Kakadus und Papageien im Gesamtwert von mindestens 100.000,00 EUR sichergestellt. Bei der Sicherstellung waren neben der Polizei auch das Umweltamt mit zwei Experten (darunter ein Papageienexperte) und ein Zoofachmann vor Ort, um die schonende und artgerechte Sicherstellung zu veranlassen. Die Tiere stammen alle aus Zucht, sind beringt und gemeldet. Verstöße gegen das Tierschutzgesetz wurden nicht festgestellt.

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat dafür Sorge getragen, dass die Tiere artgerecht untergebracht sind. Damit die Tiere nunmehr schnellstmöglich veräußert werden können, hat die Staatsanwaltschaft Dresden am 11.10.2019 die Notveräußerung angeordnet. Die Staatsanwaltschaft Dresden geht davon aus, im Rahmen der Notveräußerung einen guten Preis für die Tiere erzielen zu können, da das Interesse an den bei Liebhabern äußerst gefragten Tieren sehr groß ist. Sollte der Beschuldigte rechtskräftig verurteilt werden, käme das erlöste Geld dann den Geschädigten zu Gute. Der Beschuldigte befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft.