Bürgerwille kippt Stadtratbeschluss

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Foto: Archivbild/pixabay

Naunhof. Der Stadtrat hatte im Frühjahr beschlossen mit einem Interessenbekundungsverfahren zu prüfen ob sich nicht freie Träger für die kommunalen Kindertagesstätten finden lassen. (Wir hatten berichtet) Das ist nun vom Tisch, dank eines Bürgerbegehrens.

Ein Paukenschlag war gestern die Aufhebung des Stadtratsbeschluss, welcher vorsah ein Interessenbekundungsverfahren durchzuführen. Darin ging es darum, ob Freie Träger Interesse hätten in der Stadt Naunhof  städtische Kitas zu übernehmen bzw. zu betreiben. Bürger der Stadt Naunhof hatten gegen den Beschluss mobil gemacht und befürchteten einen Qualitätsverlust für die Stadt. Ein Bürgerbegehren “Kinderfreundliche Stadt – Unsere kommunalen Kitas bleiben in städtischer Trägerschaft“ wurde eingeleitet, welches mit 1780 Bürgerüberschriften sehr erfolgreich verlief und den Weg für einen Bürgerentscheid frei gemacht hatte. Natürlich war die Aufhebung nicht kommentarlos vorgenommen worden. Prof. Dr. Uwe Kulisch (UVW) holte zum Rundumschlag aus und sah die beschließenden Stadträte klar in der Opferrolle. Man würde angefeindet werden, nur weil man sich ein Feedback holen wollte. Die freien Träger würden angefeindet werden und durch das Bürgerbegehren zum Feindbild erklärt. Die Bürger hätten keine Möglichkeit gehabt sich richtig zu informieren meinte Stadtrat Michael Schramm (CDU). „Man hätte Klingelputze betrieben“ und die Menschen wüssten gar nicht was Sie unterschreiben zwischen Tür und Angel. Man wollte nie Verhandlungen betreiben, sondern lediglich Möglichkeiten auswiegen. Ein Bürgerentscheid würde mit 4.000 Euro den Haushalt außerdem stark belasten. Das das natürlich nicht ganz so der Wahheit entsprach entgegnenet Michael Eichhorn (Linke). Er warf der Stadtratsmehrheit vor, dass das Interessenbekundungsverfahren ledeglich den Zweck erfüllen sollte, Druck auf die streikenden Stadtangestellten auszuüben und erinnerte an den zweiten Absatz im ursprünglichen Beschlusstext: ..“2. Der Bürgermeister wird angewiesen, die zugegangenen Interessenbekundungen der Freien Träger dem Stadtrat spätestens zur nächsten auf den Fristablauf für die Interessenbekundung folgenden öffentlichen Sitzung des Stadtrates vorzulegen. In dieser Sitzung des Stadtrates ist auf die Tagesordnung ein Tagespunkt zu setzen, der eine Beschlussfassung darüber ermöglicht mit welchen Freien Trägern für welche städtische Einrichtung Gespräche über die vertragliche Ausgestaltung der Übernahme geführt werden und welche inhaltlichen Vorgaben durch den Stadtrat dazu gemacht“ Dafür erntete Eichhorn viel Applaus aus dem Publikum.

Sichtlich von der vorangegangenen Disskussion gezeichnet, verlas Prof. Dr. Uwe Kulisch (UVW) dann den neuen Antragstext, der Beschluss wird aufgehoben und die kalkulierten Kosten des Bürgerentscheides, sollen zur Sanierung eines Kinderspielplatzes genutzt werden, Konkretisieren tat er dies aber nicht. Damit war die Grundlage für den Bürgerentscheid vom Tisch.