Briefwahl ist ab Donnerstag möglich

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Symbolbild/pixabay

Grimma. Bis spätestens 10. August 2019  werden die Wahlbenachrichtigungsbriefe zugestellt. Dann können der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen mündlich direkt, schriftlich oder elektronisch (unter www.grimma.de) ebenso per Mail oder Fax beantragt werden. Auch eine formlose Antragstellung ist denkbar. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich!

Wer vorab seine Wahlhandlung vornehmen möchte, füllt den Antrag auf der Rückseite des Wahlbriefes aus und kann somit die Versendung der Briefwahlunterlagen (auch an einen anderen Ort) beantragen. Um sicherzustellen, dass die ausgefüllten Briefwahlunterlagen rechtzeitig im Wahlamt Grimma eingehen, sollten diese bis spätestens Donnerstag, 29. August, in einen Briefkasten der Deutschen Post eingeworfen werden. Auch eine direkte Abgabe im Stadthaus Grimma bzw. der Einwurf in den Stadthausbriefkasten ist möglich. Letzter Abgabetermin ist der Wahlsonntag, 16:00 Uhr.

Ab Donnerstag, 8. August, öffnet die Briefwahlstelle der Stadt Grimma im Bürgerbüro Grimma, Markt 17. Grimmaer, die zur Landtagswahl am 01. September verhindert sind, können hier vorab direkt ihre Erst- und Zweitstimme abgeben. Die Briefwahlstelle öffnet montags und donnerstags von 9.00 bis 16.00 Uhr, dienstags von 9.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr. Am Freitag, 30.08.2019, ist die Briefwahlstelle bis 16.00 Uhr geöffnet.

Es ist auch möglich, die Briefwahlunterlagen mit nach Hause zu nehmen. Dieser Fall ist insbesondere für Personen vorgesehen, bei denen ein Bevollmächtigter mit Vollmacht und Unterschrift die Unterlagen abholt. Für weitere Fragen steht das Wahlamt unter der Telefonnummer 03437/9858131 gern zur Verfügung.