Neubau Flüchtlingsunterkunft Großpösna – Bleibt das DRK auf den Kosten sitzen?

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Foto: pixabay

Großpösna. Der Freistaat forderte vor einigen Monaten Städte und Kreise auf, Plätze für Asylsuchende zu schaffen. Allerdings blieb die Flüchtlingswelle dann aber aus. Resultat: Flüchtlingsheime sind unterbelegt oder stehen leer. In Großpösna wird derzeit eine neue Unterkunft gebaut – Wer die Kosten tragen wird ist offen.

Im Auftrag des DRK-Kreisverband Leipzig-Land wird eine Containerunterkunft für mögliche 100 Bewohner errichtet und das obwohl kein Bedarf vorhanden ist – Kosten: gut eine Million. Grundlage dafür ist ein geschlossener Vertrag zwischen dem DRK und dem Landkreis der allerdings überraschen aufgekündigt wurde.

Die insgesamt rund 80 Container waren seit Monaten bestellt, die ausführende Firma ging nach eigenen Aussagen in Vorleistung und die Container werden nun auch verbaut. Die Firma hat einen Vertrag mit dem DRK und nicht mit dem Landkreis. Im schlimmsten Falle bleibt das DRK auf den Kosten sitzen.„Wir haben gekündigt, sind aus der vertraglichen Situation raus“, erklärt Thomas Voigt, Sozial-Beigeordnete des Kreises. Begründung die Unterkunft war zum 1. Juli nicht nutzbar. Dass die erforderliche Baugenehmigung von der Baukreisbehörde allerdings nicht pünktlich vorlag begründet Voigt damit, dass Unterlagen nicht rechtzeitig vorgelegt wurden und somit der Bauablaufplan aus den Fugen geraten war. DRK – Chef Jens Bruske traf sich daraufhin mit Landrat Henry Graichen (CDU) allerdings gab es danach auch keine neue rechtliche Situation hieß es seitens des Landkreises.  Das DRK soll die Containerfirma vor Ablauf der Frist nicht auf die Baustelle gelassen haben weil die Baugenehmigung gefehlt haben soll.  Erst nach Kündigung des Kreises soll dann die Baugenehmigung gekommen sein. Das DRK setzte der Firma als Nachfrist den 13. Juli.  Kritiker werfen dem Landkreis ein Rauswinden vor. So wurden noch vor Monaten andere Flüchtlingsunterkünfte nahezu durchgewunken und durchgesetzt trotz zahlreicher Bedenken, in Grimma zum Beispiel als eine Baugenehmigung erst Monate nach dem Erstbezug erteilt wurde. In Großpösna hatte sich die Gemeinde vorbereitet, wollte über dem gesetzlich notwendigem engagiert helfen. Es bahnt sich ein Rechtsstreit an. Behördensprecherin Brigitte Laux: „Erst wurde die Baugenehmigung erteilt dann nach 2 Wochen der Rücktritt erklärt. Da jederzeit ein Antrag auf vorfristigen Baubeginn gestellt werden kann. Unabhängig davon, unterstützt der Landkreis den Betreiber bei der Suche nach einer sinnvollen Nachnutzung der Container.“