Grimma. Der Familienpass berechtigt die Inhaber mit ihren Kindern unentgeltlich bestimmte Einrichtungen des Freistaates Sachsen – Museen, Sammlungen, Burgen und Schlösser zu besuchen.
Einen Familienpass können Eltern mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern, Alleinerziehende mit mindestens zwei kindergeldberechtigenden Kindern und Eltern mit einem kindergeldberechtigenden schwer behinderten Kind erhalten, wenn sie in häuslicher Gemeinschaft leben und ihren ständigen Wohnsitz im Freistaat Sachsen haben. Der Familienpass wird durch das Amt für Schulen, Soziales und Kultur der Stadt Grimma ausgestellt. „In diesem Jahr haben bisher nur zwei Familien den Familienpass beantragt – 2014 waren es noch elf. Wer als Familie die Voraussetzungen erfüllt, sollte sich die Vorteile nicht entgehen lassen“, so Ines Rudolph, Ansprechpartnerin in Grimma. Persönlich ist Ines Rudolph zu den üblichen Öffnungszeiten am Nicolaiplatz 13 anzutreffen. Bei der Beantragung muss der Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers und eine Bescheinigung der Familienkasse über die kindergeldberechtigenden Kinder vorgelegt werden. Interessierte können den Familienpass auch online beantragen unter www.familie.sachsen.de
Quelle: PM Stadt Grimma