Machern. Dienstagmorgen wurden in der Muldenaue bei Püchau fünf Schafe tot aufgefunden, zwei weitere wurden verletzt und drei gelten derzeit als vermisst.
Als Verursacher kann der Wolf aus Sicht des Landratsamtes nicht ausgeschlossen werden. Der Vorfall ereignete sich demnach im unmittelbarem Einzugsbereich des bekannten Dahlener Wolfsrudels und wurde durch die Nutztierrissgutachter des Landkreises Leipzig aufgenommen.
„Um die Tierhalter zu unterstützen, werden durch Wölfe hervorgerufene Schäden an Nutztieren im Freistaat Sachsen finanziell ausgeglichen. Grundlage hierfür ist die Nutztierrissbegutachtung, welche durch einen amtlich beauftragten Nutztierrissgutachter durchgeführt wird. Diese ist für Tierhalter kostenfrei. Zuständig hierfür ist die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises (Tel.: 03437 984-1901).“ Die Meldung des Schadens muss durch den Tierhalter zeitnah innerhalb von 24 Stunden an das Landratsamt erfolgen. Außerhalb der Dienstzeiten des Landratsamtes, an Wochenenden oder Feiertagen, kann der Kontakt zu den Rissgutachtern auch über die Rettungsleitstelle des Landkreises Leipzig hergestellt werden.
Schadensausgleich wird an Tierhalter bereits gezahlt, wenn der Wolf als Verursacher nicht ausgeschlossen werden kann, die zumutbaren Vorkehrungen zum Mindestschutz für die Nutztiere getroffen und die allgemeinen Grundsätze zur Hütesicherheit eingehalten wurden. Für Schaf- und Ziegenhaltung bedeutet dies: durchgängig mindestens 90 cm hohe, stromführende Elektrozäune (Euronetze oder 5 -Litzenzäune, mind. 2000 Volt) oder mind. 120 cm hohe, feste Koppeln aus Maschendraht, Knotengeflecht oder ähnlichem Material, mit festem Bodenabschluss (Spanndraht), die aufgrund ihrer Bauart ein Durchschlüpfen von Wölfen verhindern.
Aufgrund der Seltenheit von Wolfsübergriffen auf Rinder und Pferde in Sachsen, gibt es für diese Nutztierarten derzeit keinen definierten Mindestschutz. Die Zahlung von Schadensaus-gleich ist also nicht an die Einhaltung bestimmter Schutzmaßnahmen gebunden. Beim Bau von Weidezäunen sollte allerdings die gute fachliche Praxis in der Weidetierhaltung Beachtung finden. Möchten Rinder- oder Pferdehalter ihre Koppel sicherer gestalten, ist ein stromführender Litzenzaun, bestehend aus 5 Litzen (Litzenhöhe: 20, 40, 60, 90, 120 cm), empfehlenswert.