Sachsen. Faschingszeit ist Partyzeit und auch in Sachsen wird an vielen Orten bunt und ausgelassen gefeiert. Oft fließt dabei reichlich Alkohol.
Aber aufgepasst: Sogenannte K.O.-Tropfen, die hilf-, willenlos oder gar bewusstlos machen, werden von Straftätern besonders auf Partys oder in Diskotheken heimlich in offen stehenden Getränke gegeben. Manchmal zum Spaß, häufig aber, um die Opfer auszurauben oder sich an ihnen zu vergehen.
Laut dem Polizeilichen Auskunftssystem Sachsen (PASS) wurden 48 Straftaten für den Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018 im Zusammenhang mit K.O.-Tropfen registriert. Auf Grund von Datensatzaktualisierungen können die Zahlen von bisher veröffentlichten Werten abweichen. Polizeilich registriert und damit statistisch erfasst werden nur die angezeigten Fälle. Ganz sicher besteht ein großes Dunkelfeld zu tun, denn viele Opfer haben Hemmungen, schämen sich und verzichten daher auf eine Anzeige.
Bei den zumeist farblosen Tropfen mit schwach lösungsmittelartigem Geruch handelt es sich oft um Gammabutyrolacton (GBL) oder Gammahydroxybuttersäure (GHB). GHB wird auch „liquid ecstasy“ genannt.
Die Einnahme von K.O.-Tropfen verlangsamt die Aktivitäten des Gehirns und des zentralen Nervensystems. Schon zehn bis zwanzig Minuten nach der Einnahme beginnt die Wirkung, die bis zu vier Stunden, zum Teil auch erheblich länger anhält. Nach anfänglicher Euphorie folgen Übelkeit, Schwindel und plötzliche Schläfrigkeit. Das Opfer wird willenlos, unter Umständen sogar bewusstlos.
Verhaltenshinweise der Polizei beim Besuch von Veranstaltungen:
• Fühlen Sie sich für Ihre Freunde verantwortlich, achten Sie aufeinander, auch auf ungewöhnliche Verhaltensänderungen. Der Freundeskreis sollte wissen, wo man sich aufhält.
• Informieren Sie Freunde oder Eltern, an welchem Ort Sie sich aufhalten und wann Sie diesen verlassen.
• Nehmen Sie angebotene Getränke nur originalverschlossen entgegen oder lassen Sie diese in Ihrem Beisein öffnen.
• Lassen Sie Ihre Getränke nicht unbeaufsichtigt stehen, organisieren Sie z. B. beim Aufsuchen der Tanzfläche eine „Getränkeaufsicht“.
• Achten Sie auf Ihr Umfeld: Welche Kontaktversuche/ Kontaktaufnahmen erscheinen merkwürdig?
• Seien Sie vorsichtig bei angebotenen („ausgegebenen“) Getränken. Ist der Spender vertrauenswürdig?
• Achten Sie auf geringste Geschmacks- oder Geruchsveränderungen. Trinken Sie nie auf „Ex“ – auch dann nicht, wenn der Anbieter das vorschlägt oder verlangt!
• Rufen Sie bei Gefahr über den Notruf die Polizei.
…bei Verdacht der Einnahme von K.O.-Tropfen:
• Bei Verdacht rufen Sie sofort die Polizei oder lassen Sie sich von einer Vertrauensperson dorthin bringen! Ein schnellstmöglicher Kontakt ist notwendig, da der Nachweis von K.O.-Tropfen nur für kurze Zeit nach der Einnahme möglich ist.
… wenn eine sexuelle Nötigung/Vergewaltigung stattgefunden hat bzw. haben könnte:
• Vernichten Sie keine Beweismittel; bewahren Sie z. B. Bekleidung, Wäsche, Bettlaken oder andere Gegenstände auf, mit denen der Täter in Berührung gekommen ist oder, Ihrer Meinung nach, gekommen sein könnte.
• Wenn möglich, waschen Sie sich nicht, bevor Sie ärztlich untersucht worden sind.
• Gehen Sie möglichst schnell zur ärztlichen Untersuchung.
• Reinigen Sie nicht Ihre Kleidung, die Sie zur Tatzeit getragen haben und werfen Sie auch zerrissene Kleidungsstücke und Unterwäsche nicht weg. Diese könnten wichtige Spurenträger sein.
• Verändern Sie den Tatort nicht!
• Versuchen Sie, den Tathergang in Form eines Gedächtnisprotokolls festzuhalten. Das kann für die späteren Vernehmungen und das Verfahren sehr wichtig werden.