Landkreishaushalt bestÃĪtigt

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Symbolbild/pixabay

Dresden/Borna. Die Landesdirektion Sachsen hat die vom Kreistag des Landkreises Leipzig am 12. Dezember 2018 beschlossene Doppelhaushaltssatzung fÞr die Haushaltsjahre 2019 und 2020 bestÃĪtigt.

Der Haushaltsplan 2019 hat demnach im Ergebnishaushalt ein Volumen von ca. 422 Millionen Euro – im Jahr 2020 sind es 419 Millionen Euro. Investive Auszahlungen sind im Haushaltsjahr 2019 in HÃķhe von rund 12,7 Millionen Euro vorgesehen. Davon entfallen rund 8,6 Millionen Euro auf Baumaßnahmen an Kreisstraßen. Des Weiteren ist ein Um- und Erweiterungsbau fÞr die Robinienhofschule Borna mit einem Investitionsvolumen von 2,4 Millionen Euro geplant.

FÞr das Haushaltsjahr 2020 sind investive Auszahlungen in HÃķhe von rund 11 Millionen Euro veranschlagt. Auch davon fließt der Großteil in den Straßenbau. In beiden Haushaltsjahren sind keine Kreditaufnahmen zur Finanzierung der Baumaßnahmen sowie fÞr den Erwerb von SachanlagevermÃķgen vorgesehen.

Der Umlagesatz fÞr die Kreisumlage betrÃĪgt fÞr beide Haushaltsjahre 33,69 Prozent. Er bleibt damit auf dem Niveau von 2018. Mit der Kreisumlage werden die kreisangehÃķrigen Kommunen an der Finanzierung der Aufgaben des Landkreises beteiligt. Der Landkreis Leipzig erreicht in beiden Haushaltsjahren den Haushaltsausgleich sowohl im Ergebnis- als auch im Finanzhaushalt.

Im Ergebnishaushalt gelingt dies dem Landkreis Leipzig jedoch nur durch eine Verrechnung des Gesamtfehlbetrages aus Abschreibungen auf das zum 31. Dezember 2017 festgestellte AnlagevermÃķgen mit dem Basiskapital. Dies ist haushaltsrechtlich zulÃĪssig, fÞhrt jedoch zu einem Substanzverzehr. Das Basiskapital bildet die Differenz zwischen den VermÃķgenswerten und den Verbindlichkeiten des Landkreises ab.

Zudem kann der Landkreis zwar seinen Zahlungsverpflichtungen aus dem Schuldendienst nachkommen, nicht aber angemessene Nettoinvestitionsmittel erwirtschaften. Infolgedessen verschlechtert sich im Finanzplanungszeitraum die LiquiditÃĪt des Landkreises Leipzig. Nach EinschÃĪtzung der Landesdirektion Sachsen wird er deshalb ab dem Haushaltsjahr 2023 nicht umhin kommen, zur Finanzierung von nicht gefÃķrderten Investitionen Kredite aufzunehmen.