Sachsen. Innenminister Prof. Dr. Roland Wรถller hat dem Kabinett am Dienstag in Dresden den Entwurf einer Novelle des Sรคchsischen Gesetzes รผber den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SรคchsBRKG) vorgestellt.
Der Entwurf wurde zur Anhรถrung freigegeben. In der Neufassung werden im Wesentlichen sieben Punkte geรคndert, die auch aus Empfehlungen der Arbeitsgruppe โFreiwillige Feuerwehren Sachsen 2020โ resultieren. Wenn der Sรคchsische Landtag der Gesetzesรคnderung zustimmt, kann die Novelle 2019 in Kraft treten. Innenminister Wรถller: โWichtig ist, die Freiwilligen Feuerwehren wirksam zu unterstรผtzen und die Kommunen zu entlasten. Darรผber sind wir uns mit dem Landesfeuerwehrverband und auch den kommunalen Spitzen einig.โ
Die Novelle enthรคlt im Wesentlichen folgende รnderungen: So soll an der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule (LFS)ย ein Einsatzdienst zur Unterstรผtzung der Freiwilligen Feuerwehren im Umfeld eingefรผhrt werden. Die Kommunen dรผrfen dem Entwurf nach einen hauptamtlichen Wehrleiter zur administrativen Unterstรผtzung bestellen. Das Gesetz soll als weiterer Punkt die unbรผrokratische Auszahlung der Feuerwehrpauschale an die Kommunen gewรคhrleisten. Der Einsatz des Technischen Hilfswerkes in Sachsen soll im Katastrophenschutzfall gesetzlich normiert sein.
Eine weitere รnderung sieht vor, dass die Kommunen Gebรคudeeigentรผmer zum Einbau von Digitalfunkanlagen (Repeater) verpflichten kรถnnen, um die Sicherheit der Einsatzkrรคfte zu verbessern. Die Kostenabrechnung von Einsรคtzen gegenรผber Verursachern soll zudem vereinfacht werden. Kommunen kรถnnen auรerdem kรผnftig Feuerwehrmitglieder bei grobem Fehlverhalten auรerhalb des Dienstes entlassen.
Parallel zum Gesetzesvorhaben laufen weiterhin Gesprรคche mit den Hilfsorganisationen des Katastrophenschutzes, um insbesondere die Unterstรผtzung und Ausstattung der โweiรen Einheitenโ zu optimieren. Innenminister Wรถller: โWir haben uns mit den Organisationen und Verbรคnden auf einen weiterfรผhrenden Dialog verstรคndigt. Damit lassen sich mรถgliche Defizite identifizieren und gemeinsame Lรถsungen zur Beseitigung erarbeiten.โ
Fรผr Investitionen in neue Fahrzeugtechnik im Bereich Katastrophenschutz hat der Freistaat im Jahr 2018 รผber den regulรคren Haushaltsansatz von 4 Millionen Euro hinaus weitere rund 5 Millionen Euro bereitgestellt. Zudem wird ab 2019 der Erwerb von bis zu zwei Lkw-Fรผhrerscheinen der Klasse C und CE mit insgesamt 2.000 Euro pro Jahr und Einsatzzug unterstรผtzt.