Damit der Urlaub nicht am Geld scheitert

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Symbolbild/pixabay

Grimma. Eine Auszeit nehmen, die Seele baumeln lassen und gemeinsam SpaรŸ haben – wer trรคumt nicht schon vom Urlaub. Gerade Familien kรถnnen es sich allerdings oft kaum leisten, in die wohlverdienten Ferien zu fahren. Fรผr sie gibt es vom Freistaat Sachsen einen Zuschuss fรผr die Urlaubskasse.

Beantragen kรถnnen ihn kinderreiche Familien, Mรผtter und Vรคter mit niedrigem Einkommen und Alleinerziehende. Die Fรถrderung erhalten Eltern oder ein Elternteil mit mindestens einem Kind, fรผr das sie Kindergeld bekommen sowie Familien mit einem behinderten Familienmitglied. Antragsteller mรผssen ihren stรคndigen Wohnsitz im Freistaat Sachsen haben und gemeinsam in die Ferien fahren. Unterstรผtzt wird eine Urlaubsdauer von mindestens 7 und lรคngstens 14 aufeinander folgenden Tagen.

Fรถrderfรคhige Reiseziele sind Familienferienstรคtten, Bauernhรถfe und offizielle Ferienunterkรผnfte in Deutschland. Ein Rechtsanspruch auf den Zuschuss besteht allerdings nicht. Die Fรถrderung betrรคgt bis zu 7,50 Euro pro Aufenthaltstag fรผr jede teilnehmende Person, wenn das monatliche Bruttoeinkommen der Familien bestimmte Einkommensgrenzen nicht รผberschreitet.

Unterstรผtzung bei der Antragstellung gibt es bei der Allgemeinen Sozialen Beratung der Diakonie Leipziger Land in Grimma: Haus der Diakonie, Bockenberg 3, Die. 9.00-15.00 Uhr, Tel.: 03437/ 925026, kbs.grimma@diakonie-leipziger- land.de. Weitere Informationen und Antragsunterlagen unter www.diakonie-leipziger-land.de und unter www.urlaub-mit-der familie.de.