Damit der Urlaub nicht am Geld scheitert

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Symbolbild/pixabay

Grimma. Eine Auszeit nehmen, die Seele baumeln lassen und gemeinsam Spaß haben – wer träumt nicht schon vom Urlaub. Gerade Familien können es sich allerdings oft kaum leisten, in die wohlverdienten Ferien zu fahren. Für sie gibt es vom Freistaat Sachsen einen Zuschuss für die Urlaubskasse.

Beantragen können ihn kinderreiche Familien, Mütter und Väter mit niedrigem Einkommen und Alleinerziehende. Die Förderung erhalten Eltern oder ein Elternteil mit mindestens einem Kind, für das sie Kindergeld bekommen sowie Familien mit einem behinderten Familienmitglied. Antragsteller müssen ihren ständigen Wohnsitz im Freistaat Sachsen haben und gemeinsam in die Ferien fahren. Unterstützt wird eine Urlaubsdauer von mindestens 7 und längstens 14 aufeinander folgenden Tagen.

Förderfähige Reiseziele sind Familienferienstätten, Bauernhöfe und offizielle Ferienunterkünfte in Deutschland. Ein Rechtsanspruch auf den Zuschuss besteht allerdings nicht. Die Förderung beträgt bis zu 7,50 Euro pro Aufenthaltstag für jede teilnehmende Person, wenn das monatliche Bruttoeinkommen der Familien bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreitet.

Unterstützung bei der Antragstellung gibt es bei der Allgemeinen Sozialen Beratung der Diakonie Leipziger Land in Grimma: Haus der Diakonie, Bockenberg 3, Die. 9.00-15.00 Uhr, Tel.: 03437/ 925026, kbs.grimma@diakonie-leipziger- land.de. Weitere Informationen und Antragsunterlagen unter www.diakonie-leipziger-land.de und unter www.urlaub-mit-der familie.de.