Sachsen. Mit der Ausbau- und Erhaltungsstrategie 2030 des sächsischen Verkehrsministeriums werden ab 2018 erstmals konkrete Kriterien für den Erhalt und Ausbau von Staatsstraßen festgelegt.
Das Strategiepapier definiert im Wesentlichen die bedarfsgerechte Erhaltung aller Staatsstraßen und den wirtschaftlichen Ausbau bestehender Engpässe. „Im Fokus steht mehr denn je die Erhaltung und der bestandsnahe Ausbau der geschaffenen Infrastruktur vor weiteren Neubaumaßnahmen. Von dem aktuell rund 4.600 Kilometer langen sächsischen Staatsstraßennetz befinden sich 45 Prozent in einem schlechten Zustand und benötigen bauliche oder verkehrsbeschränkende Maßnahmen. Rund 12 Prozent der Brückenbauwerke befinden sich in einem nicht ausreichenden bis ungenügendem Zustand. Erstmals gibt es jetzt klare Regeln und Kriterien, um den Zustand der Staatsstraßen und Ingenieurbauwerke langfristig zu verbessern“, erklärt Verkehrsminister Martin Dulig.
Ziel im Rahmen der Umsetzung ist, sowohl den Zustand der Staatsstraßen insgesamt als auch die Leistungsfähigkeit im Hauptnetz nachhaltig zu verbessern. Grundlage dafür ist die formale Einteilung des Staatsstraßennetzes in drei Netzklassen (Netzkonzeption 2025/Prognosenetz), entsprechend ihrer jeweiligen Verkehrsbedeutung und -belegung.
* Netzklasse S1 beschreibt das Kernnetz (925 km) für großräumigen und überregionalen Verkehr mit einer hohen Verkehrsbelastung.
* Netzklasse S2 umfasst das erweiterte Kernnetz (1.926 km) für überwiegend regionalen Verkehr mit geringerer Verkehrsbelastung als im Kern-netz (S1).
* Netzklasse S3 steht für das sonstige Netz (1.924 km) und nimmt über-wiegend nahräumigen Verkehr mit einer geringen Verkehrsbelastung auf.
Innerhalb der einzelnen Netzklassen erfolgte eine weitere Priorisierung einzelner Abschnitte und Bauwerke, um den bestehenden Ausbau- und Erhaltungsbedarf entsprechend Dringlichkeit sukzessive abzuarbeiten.
Um den Erhaltungszustand auf dem aktuellen Niveau zu halten, sind jährlich ca. 40 Mio. Euro für die Straßen und ca. 14 Mio. Euro für die Ingenieurbauwerke erforderlich. Das Budget verteilt sich dabei zukünftig nach dem Verteilungsschlüssel 25 Prozent (S1), 40 Prozent (S2) und 35 Prozent (S3) auf die jeweilige Netzklasse. Für den bedarfsgerechten Ausbau sind jährlich rd. 20 – 25 Mio. Euro zusätzlich zu veranschlagen. Der vordringliche Ausbaubedarf wird bis 2030 im Hauptnetz der Staatsstraßen in Angriff genommen, um dortige Engpässe zu beseitigen und die Leistungsfähigkeit bei der Verkehrsabwicklung zu steigern.
Dulig weiter: „Alle drei Netzklassen sind uns wichtig, keine wird vernachlässigt oder finanziell nicht bedacht. Allein ein Drittel der Erhaltungsmittel fließen zukünftig in die Netzklasse 3. Das ist ein deutliches Bekenntnis zur Bestandsverbesserung der Straßeninfrastruktur insbesondere im ländlichen Raum und stellt die Erreichbarkeit der Orte sicher. Darüber hinausgehende Investitionen ermöglichen die sukzessive Zustandsverbesserung der Staatsstraßen.“
Ab 2019 sollen die Bauprogramme mit einem vierjährigen Betrachtungszeitraum für die nötige Kontinuität bei der Aufarbeitung der Mängel sorgen. Die neue Ausbau- und Erhaltungsstrategie ist dabei keineswegs statisch angelegt, sondern wird regelmäßig überprüft, aktualisiert und angepasst. Änderungen der Verkehrsentwicklung, des Unfallgeschehens oder aktuelle Straßenzustandserfassungen finden Eingang bei der Umsetzung.
Insbesondere die Erhaltungsschwerpunkte leiten sich aus den Daten der aktuellsten Straßenzustandserfassung ab, die in einem vierjährigen Turnus erfolgt. Die seit Januar vorliegenden Ergebnisse der Straßenzustandserfassung in 2017 werden noch bis Mitte dieses Jahres in die Datengrundlagen eingearbeitet und aktualisiert.
Darauf setzt dann das mittelfristige Erhaltungsbauprogramm für die Jahre 2019 bis 2022 auf und es greift die vollständige Umsetzung des Strategiepapiers. Die vordringlichen Ausbau- und Erhaltungsabschnitte werden bereits im laufenden Arbeitsprogramm des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr geplant und entsprechend umgesetzt.
Die Ausbau- und Erhaltungsstrategie richtet sich an Planer, Baubetreuende und Entscheidungsträger der sächsischen Verwaltung und ist maßgeblicher Handlungsrahmen für die sächsische Straßenbauverwaltung bis 2030.